Investitionspakt Soziale Integration (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Mit diesem Programm werden Investitionen zur Verbesserung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und zur Sanierung sozialer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in den Kommunen gefördert. Ziel ist es, Einrichtungen zu schaffen und zu qualifizieren, in denen Integration, sozialer Zusammenhalt sowie soziale Integration gelebt werden kann und die durch Verbesserung der baukulturellen Qualität einen Beitrag zur Quartiersentwicklung leisten.


  • Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
  • Förderung maximal 90% der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
  • Das Antragsformular zur Aufnahme in dieses Programm ist jeweils zum 02.01. eines jeden Jahres bei dem zuständigen ArL einzureichen

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Die bauliche Sanierung und der Ausbau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts (Gebäude, Anlagen, Grün- und Freiflächen), insbesondere öffentliche Bildungseinrichtungen, Bürgerhäuser, Stadtteilzentren und Kindertagesstätten (hier im Besonderen in das Bundesprogramm aufgenommene „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“)
  • Angemessene investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen, insbesondere der Einsatz von Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanagern

Wen fördern wir

  • Städte und Gemeinden in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

Voraussetzungen

Die geplante Maßnahme ist durch Beschluss festzusetzen.

Die Einrichtung muss längerfristig für Ziele des Investitionspaktes genutzt werden. Grundlage ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept gem. Nr. 4 Absatz 2 RdErl. D. MS v. 17.11.2015 – 501.1-21201.2.17 (R-StBauF).

Schlüssigkeit und Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahme sowie die Effizienz des Mitteleinsatzes sind nachzuweisen.

Bei der geplanten Maßnahme sind Barrierefreiheit – auch für Menschen mit Sehbehinderungen –, das Prinzip des Gender Mainstreaming und der Grundsatz der Antidiskriminierung zu berücksichtigen.

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Thomas Hein

Thomas Hein

Förderberatung
Christiane Marek

Christiane Marek

Förderberatung

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