Integration Langzeitarbeitslose - Coachingprogramm (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Sie wollen als Jobcenter einen zusätzlichen Beitrag zum Abbau multipler Vermittlungshemmnisse langzeitarbeitsloser Menschen und einer schrittweisen Integration in den Arbeitsmarkt leisten? Dann nutzen Sie die vom Land gewährten Zuschüsse für die Durchführung eines Coachingprogramms.

  • Coaching von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft
  • Antragseingang spätestens zwei Monate vor geplantem Projektbeginn

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Coaching von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mehreren vermittlungsrelevanten Hemmnissen sowie alle Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben; insbesondere Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern, vor allem Alleinerziehende, und Personen über 50 Jahre

Förderfähig sind

  • ...tatsächliche Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto)
  • …pauschal 15 % der förderfähigen Personalausgaben für personalbezogene Sachausgaben
  • …Ausgaben für ggf. erforderliche gesundheitsfördernde Maßnahmen und Fahrtkosten
  • …bei Beauftragung eines Dritten (Vergabe) das vereinbarte Entgelt

Wen fördern wir

  • Jobcenter in Niedersachsen
  • Zusammenschluss mehrerer Jobcenter zu Verbünden für die Durchführung der Coachingmaßnahmen möglich.

Unsere Förderleistungen

Bedingungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Landesmitteln
  • Höchstförderung pro Jobcenter bestimmt sich jeweils nach einem virtuellen Budget
  • Projektlaufzeit bis max. 31.12.2018, Projektverlängerung ggf. nach Vorliegen haushaltsrechtlicher Voraussetzungen bis zu einer Projektlaufzeit von 24 Monaten möglich

  • Grundlage ist eine Anteilfinanzierung: Angemessene Eigenleistung in Höhe von mind. 5% der förderfähigen Personalausgaben und der personalbezogenen Sachausgaben erforderlich

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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