Hot Spots Niedersachsen (ausgelaufen)

Hinweis zur Antragsstellung

Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Auf einen Blick

Sie möchten öffentliche und kostenfreie WLAN Hot Spots ausbauen oder bereitstellen und damit zur weiteren WLAN-Versorgung im Land Niedersachsen beitragen? Dann ist diese Förderung genau richtig für Sie.

  • Zuschuss bis zu 90%, max. durchschnittlich 1.500 Euro pro Access Point
  • Fördersumme mindestens 10.000 Euro und maximal 90% der förderfähigen Ausgaben

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • erstmalige Errichtung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLAN Hot Spots bzw. für die räumliche Erweiterung eines bestehenden WLAN-Netzes an öffentlich zugänglichen Orten (wie z. B. Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen, Marktplätze, touristische Standorte, soziokulturelle Zentren, Bahnhaltepunkte, Bahnhofsgebäude und -vorplätze, zentrale Omnibusbahnhöfe und andere Haltestellen und Verknüpfungspunkte für den öffentlichen Personennahverkehr) in Niedersachsen, an denen noch kein vergleichbares kostenloses WLAN existiert
  • WLAN-Ausstattung von Omnibussen und anderen Kraftfahrzeugen nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 oder 2 PBefG im ÖPNV
  • Anschaffungskosten, Anschlusskosten an das Breitband- bzw Mobilfunknetz, notwendigen Installations- und Baumaßnahmen bzw Werkstattarbeiten zur technischen Ausrüstung sowie einmalige Kosten für Inbetriebnahme und Konfigurationen

Das fördern wir nicht

  • Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten

Wen fördern wir

  • Nds. Kommunen i.S.d. §14 NKomVG sowie deren Zusammenschlüsse
  • Landkreise sowie die Region Hannover
  • Kommunale Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)

Unsere Förderleistungen

Bedingungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch durchschnittlich 1.500 Euro, für die Neuinstallation bzw. Ersteinrichtung pro Access Point sowie für die WLAN-Ausstattung pro Omnibus bzw. Kraftfahrzeug
  • Fördersumme mindestens 10.000 Euro
  • Reichweite der öffentlichen WLANs ist auf das Gebiet der jeweiligen Förderempfänger zu beschränken, ausgenommen ist die WLAN-Ausstattung von Omnibussen und anderen Kraftfahrzeugen im ÖPNV
  • Einfaches Anmeldeverfahren („one-click-Verfahren“) für den Nutzer
  • Keine dauerhaft kostenlose Nutzung für wirtschaftliche Tätigkeiten (insb. gewerbliche Nutzung)

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Förderung von Hot Spots in Niedersachsen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank.

Downloads

Unsere Formulare werden in Ihrem Browser nicht angezeigt?

Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das gewünschte Dokument, wählen Sie „Ziel speichern unter…“ und speichern Sie das Dokument auf Ihrem PC. Anschließend öffnen Sie das Dokument direkt (über rechte Maustaste „öffnen mit“) von dem Speicherort auf Ihrem PC mit dem aktuellen Adobe Acrobat Reader.

Adobe Acrobat Reader

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Diesen Beitrag teilen: