Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen (ausgelaufen)

Zu Ihrer Information

Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie digitalbonus.vereine.niedersachsen zum 31.12.2022 endet. Somit können nur Anträge bearbeitet werden, die bis zum 31.12.2022 über das Portal abgesendet wurden und unterschrieben postalisch eingegangen sind.

Reichen Sie bitte nach Beendigung des Investitionsvorhabens den Verwendungsnachweis ein. Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung.

Auf einen Blick

Sie sind ein eingetragener Verein oder eine gemeinnützige Körperschaft mit Sitz in Niedersachsen? Sie wollen in Digitalisierung oder in Ihre IT-Sicherheit investieren? Mithilfe des Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.

  • Zuschuss bis zu 70%
  • Förderhöhe von mindestens 3.500 Euro und maximal 10.000 Euro
  • Förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
  • Ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
  • Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr

Das fördern wir nicht

  • Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen des Vereins, Beratungsleistungen, Ersatzbeschaffungen ohne Digitalisierungsfortschritt, Schulungen zu Hard- und Software

Wen fördern wir

  • Eingetragene Vereine im Sinne des § 21 BGB oder ähnliche Einrichtungen (z. B. Familienbildungsstätten), die einen ideellen, musischen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Zweck zum Ziel haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder seit mind. einem Jahr die genannten Zwecke durch ihre Tätigkeit verfolgen
  • Rechtsfähige gemeinnützige Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 Körperschaftssteuergesetz

Unsere Förderleistungen

  • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70%
  • Förderhöhe mindestens 3.500 Euro und maximal 10.000 Euro
  • förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Den Antrag "Digitalbonus.Niedersachsen.Vereine" stellen Sie bitte über das Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag und alle weiteren zu unterschreibenden Unterlagen bitte aus und lassen uns diese unterschrieben postalisch zukommen.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie sich das erste Mal im Kundenportal der NBank anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch künftig Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.

Durch Ausführen des „Prüfen“-Buttons können Sie feststellen, ob alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden. Erst dann ist ein Absenden des Antrags möglich.

Zusätzlich benötigte Dokumente

Bitte nehmen Sie sich Zeit und achten Sie darauf, die Formulare sorgfältig und vollständig auszufüllen. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich die im Kundenportal und auf dieser Förderprogrammseite unter "Downloads" bereitgestellten Vordrucke:

  • Erklärung De-minimis-Beihilfen
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie Ihren Antrag und alle erforderlichen Unterlagen zunächst in elektronischer Form über das Kundenportal ab. Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen, in denen Ihre Unterschrift angefordert wird, aus und senden diese innerhalb von vier Wochen unterschrieben im Original per Post an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Persönliche Beratung

Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer Beratungsstellen.

Beratung, Fragen, Termine
Montag bis Freitag
von 8.00 bis 17.00 Uhr

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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