Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Das Land Niedersachsen fördert kommunale Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen. Damit werden Unternehmen verstärkt in das Innovationsgeschehen einbezogen und insbesondere der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt. Gebietskörperschaften oder von diesen mit der Wirtschaftsförderung beauftragte Einrichtungen in Niedersachsen können gefördert werden.

  • Konsortien aus Gebietskörperschaften und Einrichtungen der Wirtschaftsförderung
  • Qualifizierte Beratungen für KMU sowie damit in Zusammenhang stehende Aufgaben der Vor- und Nachbereitung
  • Zuschuss bis zu 50%

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Qualifizierte Beratungen für KMU zu den Themen:
    • Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen,
    • Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen,
    • Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen,
    • Antragstellungen zu Innovationsförderprogrammen
  • Aufschlussgespräche (Vor- und Nachbereitung) zu:
    • Erfassung des Unterstützungsbedarfs,
    • Informationen zu wissenschaftlichen, insbesondere regionalen Einrichtungen,
    • Kontaktvermittlung zu möglichen Kooperationspartnern,
    • Informationen zu passenden Netzwerken und Clustern,
    • Informationen zu öffentlichen Fördermöglichkeiten sowie
    • Kontaktvermittlung zu Experten für eine qualifizierte Beratung
  • begleitende Maßnahmen wie Veranstaltungen oder Projektmanagementkosten sowie Öffentlichkeitsarbeiten

Wen fördern wir

  • niedersächsische Gebietskörperschaften und niedersächsische Einrichtungen, die von den Gebietskörperschaften mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betraut sind.

Unsere Förderleistungen

  • Maximale Förderhöhe bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderung von Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater) und Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Reisekosten)
  • Ausgaben für qualifizierte Beratungen betragen mindestens 30 %
  • Bewilligungszeitraum bis zu vier Jahre

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.

So läuft der Antrag

Den Antrag zur Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie das erste Mal unser Kundenportal nutzen möchten, müssen Sie sich zunächst registrieren. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung für das von Ihnen gewünschte Förderprogramm. Die Auswahl der Förderprogramme variiert je nach dem, ob Sie sich als Privatperson oder als Unternehmen anmelden.

Antrag herunterladen und ausfüllen

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag auf Beratung vom KMU zu Wissens- und Technologietransfer (Antrag Projektleiter) sorgfältig aus.

Zusätzlich benötigte Dokumente

  • Antrag auf Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer (Antrag Koordinator und Antrag Projektpartner)
  • Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Bestätigung der Finanzierung

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie den Antrag und alle erforderlichen Anlagen zunächst in elektronischer Form über das Kundenportal ab. Anschließend drucken Sie bitte alle zu unterschreibenden Unterlagen aus und senden diese im Original per Post an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Persönliche Beratung
Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer Beratungsstellen.

Beratung, Fragen, Termine
Montag bis Freitag
von 8.00 bis 17.00 Uhr
Tel: 0511 30031-333
Fax: 0511 30031-11333
beratung@nbank.de
www.nbank.de

Bewertung durch Ämter für regionale Landesentwicklung

Die regionale Bedeutung der Projekte wird von den Ämtern für regionale Landesentwicklung bewertet. Ihre Aufgabe ist es, nachhaltige Regionalentwicklung auf Grundlage der regionalen Handlungsstrategien zu unterstützen.

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

Gut zu wissen

Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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