Modernisierung von Mietwohnraum in besonderen Fördergebieten (ausgelaufen)

Hinweis zur Antragstellung

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Modernisierung sowie der energetischen Modernisierung von Mietwohnungen.

  • Modernisierung und die energetische Modernisierung
  • Zunächst zinslose Darlehen.
  • Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem Einkommen.
  • Zusätzlicher Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen.
  • Anträge müssen bis zum 31.12.2022 gestellt sein.

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Modernisierungsmaßnahmen
    … zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
    … zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
    … zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
    … zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
    … bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. barrierefreies Wohnen)
  • Energetische Modernisierungen auf Grundlage des GEG zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
  • Dazu gehören insbesondere:
    … nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
    … Fenster und Außentürenerneuerung
    … Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe
    … Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger

Wen fördern wir

Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren wollen, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt worden sind.Diese müssen in Gemeinden mit den Mietstufen IV bis VII bzw. in Kommunen investieren, die nach der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung als Gebiete mit angespannten Wohnungsmarkt gelten.

Unsere Förderleistungen

Förderhöhe

  • Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
    ... Darlehen bis zu75 % der durch die Modernisierung verursachten Kosten (jedoch höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus); im begründeten Einzelfall bis zu 85% mit Tilgungsnachlass von 30% des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
  • (Nur energetische Modernisierung)
    Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):

    ... Darlehen bis zu 75% der durch die Modernisierung verursachten Kosten (jedoch höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus); im begründeten Einzelfall bis zu 85%.
  • Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnungen gemäß DIN 18040-2.
Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Der Förderantrag zu Modernisierungsmaßnahmen von Mietwohnungen stellen Sie bitte bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, bzw. Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.

Gut zu wissen

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Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
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Förderberatung

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