Ausbau von Gigabitnetzen in Niedersachsen (GRL) (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Zum Ausbau weißer Flecken in Niedersachsen auf symmetrische, gigabitfähige NGA-Breitbandnetze können Kommunen in unterversorgten Gebieten Zuschüsse zur Kofinanzierung der „Bundesrichtlinie Breitband“ erhalten.

  • Landkreise, kreisfreie Städte, Region Hannover sowie private Gesellschaften
  • Förderung von unterversorgten Gebieten
  • Zuschüsse von mindestens 100.000 Euro, für Sonderaufrufe Schulen, Krankenhäuser, und Gewerbegebiete mindestens 10.000 Euro
  • Höhe des Zuschusses für Antragseingänge bis zum 31.12.2020: 25% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 500 Euro - 15.000 Euro je nach Anzahl der angeschlossenen Adressen (s. Bedingungen)
  • Höhe des Zuschusses für Antragseingänge ab dem 01.01.2021: 25% der förderfähigen Ausgaben

Was fördern wir

  • Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten in Niederachsen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder im Betreibermodell

Das fördern wir

  • Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten in Niederachsen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder im Betreibermodell

Wen fördern wir

  • Landkreise, kreisfreie Städte, Region Hannover und im Falle einer entsprechenden Absicherung die beauftragten privatrechtlich organisierten Gesellschaften der o.g. Gebietskörperschaften (Erstempfänger).

Unsere Förderleistungen

  • Zuschüsse von mindestens 100.000 Euro
  • für Sonderaufrufe Schulen, Krankenhäuser, und Gewerbegebiete mindestens 10.000 Euro
  • Höhe des Zuschusses bei Antragseingang bis zum 31.12.2020: 25% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch
    • 2.000 Euro pro Anschluss für die ersten 2000 Adressen,
    • 1.500 Euro pro Anschluss für die 2001. bis 4000. Adresse,
    • 500 Euro pro Anschluss ab der 4001. Adresse sowie
    • 15.000 Euro pro Anschluss einer Schule bzw. eines Krankenhauses
  • Höhe des Zuschusses bei Antragseingang ab dem 01.01.2021: 25% der förderfähigen Ausgaben
  • Maßgeblich ist die tatsächliche Gesamtzahl von Anschlüssen in sog. „weißen (NGA ) Flecken“ pro Landkreis, kreisfreier Stadt, der Region Hannover oder beauftragten privatrechtlich organisierten Gesellschaften der o.g. Gebietskörperschaften - auch bei mehreren Anträgen desselben Zuwendungsempfängers (mit unterschiedlichen kreisangehörigen Städten/Gemeinden)

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.

Schritt 1: Antrag herunterladen und ausfüllen

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus.

Schritt 2: Zusätzlich benötigte Dokumente

  • vorläufiger, bestandskräftiger Bescheid des Bundes in Kopie
  • Kooperationsvereinbarung
  • Gesicherte Gesamtfinanzierungsbestätigung des Kämmerers /der Kämmerin oder des Hauptverwaltungsbeamten/ der Hauptverwaltungsbeamtin
  • Adressliste der Schulen und Krankenhäuser

Schritt 3: Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen im Original an:

Per Post:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Per Fax:
0511 30031-11649
0511 30031-11509

Vorab können Sie den Antrag auch per E- Mail senden an:
julia.menz@nbank.de
oder
stefanie.jahnke-lippke@nbank.de

Persönliche Beratung

Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Julia Menz

Julia Menz

Beratung
Stefanie Jahnke-Lippke

Stefanie Jahnke-Lippke

Beratung

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