Touristische Projekte

Hinweis

Der nächste Antragsstichtag ist am 31.10.2025.

Bitte beachten Sie, dass sich das Antragsformular derzeit noch in Bearbeitung befindet und zeitnah zur Verfügung gestellt wird.

Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an uns, um sich persönlich und individuell beraten zu lassen.

Anja Benik
Telefon: 0511-30031-9868
E-Mail: anja.benik@nbank.de

Auf einen Blick

Ziel dieser Förderung ist es, touristische Projekte zu unterstützen, die zur Anpassung an ein verändertes Informations- und Reiseverhalten im Tourismus oder zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen beitragen. Außerdem sollen Tourismusorganisationen der Reiseregionen bei dem notwendigen Prozess und entsprechenden Aktivitäten unterstützt werden, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umzusetzen und die digitale Transformation im Tourismus zu unterstützen.

  • Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen
  • Umsetzung von innovativen Projekten aus branchenübergreifenden Kooperationen
  • Umsetzung von nachhaltigen Tourismusprojekten
  • Entwicklung und Umsetzung zukunftsweisender, digitaler touristischer Maßnahmen

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Die Förderung unterstützt touristische Projekte und Organisationen bei der Anpassung an verändertes Reiseverhalten, Klimawandel und digitale Transformation.

Das fördern wir

  • die Umsetzung von Projekten landesweit tätiger touristischer Fachorganisationen, mit denen eine Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen verfolgt wird (1)

  • die Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu Destinationsmanagementorganisationen (2)

  • die Weiterentwicklung bestehender Projektideen für in der Region neuartige touristische Angebote einschließlich erster Aktivitäten zur Markteinführung (3)

  • die Umsetzung von innovativen Projekten aus branchenübergreifenden Kooperationen mit mindestens einem touristischen Partner, die das touristische Angebot in der Region verbessern und neue Zielgruppen ansprechen (4)

  • Umsetzung von nachhaltigen Tourismusprojekten, die zur Schaffung oder Weiterentwicklung von klimafreundlichen, klimaneutralen oder klimaangepassten touristischen Angeboten oder Organisationsstrukturen beitragen (5)

  • Entwicklung und Umsetzung zukunftsweisender, digitaler touristischer Maßnahmen, die der digitalen Transformation im Tourismus dienen (6)

  • besondere touristische Projekte, an deren Umsetzung das Land Niedersachsen ein ganz erhebliches Interesse hat, sofern eine Förderung nicht auf der Grundlage der Nummern (1) bis (6) oder sonstiger Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen in Betracht kommt (7)

Das fördern wir nicht

  • Grunderwerbs- und Finanzierungskosten,
  • Umsatzsteuer, die nach dem UStG als Vorsteuer abzuziehen ist,
  • Eigenleistungen des Trägers des Projektes (Ausnahme: ausschließlich durch das Projekt entstehende
    Personalkosten sowie Leistungen rechtlich selbständiger Unternehmen, auch wenn diese sich im
    kommunalen Besitz befinden)
  • Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen,die im Rahmen einer laufenden Unterhaltung erforderlich werden,
  • Reparaturkosten, Reinigungskosten, Kosten für Feiern inkl. Bewirtung sowie
  • Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten für Fortbewegungsmittel, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.

Wen fördern wir

  • Touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit bzw. Verantwortung (1)

  • Tourismusorganisationen, welche Tourismusmarketing direkt unterhalb der Ebene der Landesmarketingorganisation (TMN) betreiben (2)

  • Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (3) bis (7)

  • sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten. (3) bis (7)

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50% (1), (3) und (4) und gemäß (2), (5), (6) und (7) bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben bis maximal 100.000 Euro pro Projekt

Unsere Bedingungen

  • Rechtzeitige Antragstellung: Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei uns gestellt werden. Antragsstichtag ist grundsätzlich der 30. April des Jahres

  • Ausgabenerstattungsprinzip: Zuschuss darf nur solchen Empfängerinnen und Empfängern bewilligt werden, bei denen die Gesamtfinanzierung der Projekte im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert ist.

  • Beitrag zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots: Bei der Antragstellung sind zur Beurteilung der Förderwürdigkeit Qualitätskriterien gemäß dem Scoring-Modell in der Anlage 1 der Richtlinie nachzuweisen.

  • Laufzeit der Projekte: Die Laufzeit von Projekten darf 18 Monate nicht überschreiten.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung touristischer Projekte aus Landesmitteln stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.

1. Schritt: Persönliche Beratung

Bitte wenden Sie sich vor der eigentlichen Antragstellung an uns, um sich persönlich und individuell beraten zu lassen:

Anja Benik
Telefon: 0511-30031-9868
E-Mail: anja.benik@nbank.de

2. Schritt: Antragsformular herunterladen und ausfüllen

Auf der Förderprogrammseite finden Sie unter „Downloads“ alle notwendigen Formulare. Bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit und füllen das Antragsformular sorgfältig aus.

3. Schritt: Zusätzlich benötigte Antragsunterlagen

Je nach Projekt und Antragsteller sind dem Antragsformular weitere Dokumente beizufügen. Im Rahmen unserer Antragsberatung besprechen wir gerne mit Ihnen, welche Antragsunterlagen wir von Ihnen benötigen.

4. Schritt: Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen im Original postalisch an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

Günther-Wagner-Allee 12-16

30177 Hannover

Gut zu wissen

Vergaberecht

Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Beratung

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Anja Benik

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