Niedersächsische Quartiersinitiativen

Auf einen Blick

Mit dieser Landesförderung werden Quartiersinitiativen gefördert, um im Wege einer Anschubfinanzierung die Umsetzung des Niedersächsischen Quartiersgesetz (NQG) zu unterstützen. Die geförderten Maßnahmen sollen den Antrag auf Einrichtung eines Quartiers nach § 6 NQG ermöglichen.

  • Quartiersgemeinschaften im Sinne des NQGs
  • Auslobung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Projektauswahl durch Jury
  • Zuschuss von 85% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe bis maximal 40.000 Euro
  • förderfähige Ausgaben von mindestens 5.000 Euro

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Erstellung beispielhafter und motivierender Konzepte sowie Leistungen, die die Gründung einer Quartiersgemeinschaft nach dem NQG unterstützen
  • Förderung wird für Maßnahmen zur Aktivierung und Mobilisierung der folgenden Stufen des Verfahrens zur Einrichtung einer Quartiersgemeinschaft bewilligt
    • Initialphase
    • Konkretisierungsphase
    • Entscheidungsphase

Das fördern wir nicht

  • nicht förderfähig sind Personalausgaben der Kommune, investive bauliche Maßnahmen, Marketing-Maßnahmen für andere Zwecke, z. B. für den Tourismus, Mieten, Werbung (außer direkt dem Projekt zuordenbaren Ausgaben), Maklertätigkeiten, allgemeine Verwaltungsausgaben (Personal- und Sachausgaben), die der Antragsteller auch ohne das geförderte Projekt zu tragen gehabt hätte, soweit nicht gesonderte Organisationseinheiten die Maßnahme durchgeführt haben und unbare Eigenleistungen

Wen fördern wir

  • Quartiersgemeinschaften im Sinne des NQG
    • … rechtsfähiger Zusammenschluss von Personen, insbesondere Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten, Bewohnerinnen und Bewohnern, Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen,
    • … der dazu dient, gemeinsam und eigenverantwortlich quartiersbezogene Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen
    • … die Rechtsform muss so gewählt sein, dass die Rechte und Pflichten einer Quartiersgemeinschaft nach dem Gesetz umgesetzt werden können in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

  • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 85% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe bis maximal 40.000 Euro
  • förderfähige Ausgaben von mindestens 5.000 Euro
  • förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben zur Durchführung der Maßnahmen zur Aktivierung und Mobilisierung Einrichtung einer Quartiersgemeinschaft, insbesondere Konzeptentwicklungen, Beratung und Moderation, Aufbau von Managementstrukturen und Gründung, Organisationsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Beteiligungsprozesse
  • Bezug der Maßnahmen auf ein sozialräumlich abgegrenztes Projektgebiet (Quartier)
  • Einvernehmen der Gemeinde für die geplanten Projekte

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Informieren Sie sich zum zweistufigen Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt zweistufig bei der Servicestelle des Landes Stadt und Handel sowie der NBank als Bewilligungsstelle.

Bitte wenden Sie sich für finanzielle Fragen an uns und für inhaltliche Fragen an Stadt und Handel, um sich persönlich und individuell zu Ihrem Vorhaben beraten zu lassen.

Der Bewerbungsantrag besteht aus zwei Teilen:
a) Dem finanziellen Antrag auf Förderung (NBank)
b) Der „Inhaltlichen Projektdarstellung“ (Stadt und Handel)

Sollten Sie sich für eine Antragstellung entscheiden, stellen Sie bitte den inhaltlichen Projektantrag bei der Servicestelle auf der Internetseite www.quartier-niedersachsen.de. Ein Auszug Ihres inhaltlichen Projektantrages wird uns anschließend zur Verfügung gestellt.

Formulare und Merkblätter

Auf dieser Förderprogrammseite "Niedersächsische Quartiersinitiativen" finden Sie unter dem Reiter "Downloads" die benötigten Formulare und Merkblätter.

Antrag herunterladen und ausfüllen

Unter dem Reiter "Downloads" finden Sie alle benötigten Formulare zur Antragstellung. Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus. Das Antragsformular muss im Original per Post eingereicht werden. Alle anderen Unterlagen können per E-Mail Anhang an zugesendet werden.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die unterschriebenen Antragsunterlagen an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
ZW 6 – Niedersächsische Quartiersinitiativen
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Alle weiteren Antragsunterlagen senden Sie bitte per E-Mail an:
niq@nbank.de

Auswahlverfahren

Die bei uns eingegangenen Anträge werden von einer Jury im Rahmen des Wettbewerbs bewertet. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Bewilligung durch die NBank.

Persönliche Beratung

Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Schreiben Sie uns eine E-Mail an oder vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Für die inhaltliche Fragen Ihres Projektes steht Ihnen die Servicestelle „Stadt und Handel“ beratend zur Seite.

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Petra Melchior

Petra Melchior

Förderberatung
Alev Shaker

Alev Shaker

Förderberatung
Jennifer Tewes

Jennifer Tewes

Förderberatung

Wir sind für Sie da

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