Auf einen Blick
Diese Förderung unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen ab 60 Jahre, Menschen mit Behinderung sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen.
- Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
- Zunächst zinslose Darlehen
- Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem Einkommen
- Zusätzlicher Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Wohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie für Wohngemeinschaften zur gegenseitigen Unterstützung im Alter oder bei Hilfebedürftigkeit und betreute Wohngemeinschaften, bei denen mehrere Einzelpersonen oder Haushalte nach der baulichen Gestaltung in einer gemeinsamen Wohneinheit zusammenleben, unabhängig davon, ob es sich um Einzelzimmer oder abgeschlossene Einzelwohnungen mit mehreren Zimmern handelt.
Wen fördern wir
Investoren können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Unsere Förderleistungen
- Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
... Darlehen bis zu 75 % der Gesamtkosten (anerkannte Ausgaben der Kostengruppen 100 bis 700 gem. DIN276:2018-12 bei Neubauvorhaben und 300 bis 700 gem. DIN276:2018-12 bei Änderungen/Erweiterungen) mit Tilgungsnachlass von 30 % des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres. - Berechtigte nach DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
...Darlehen bis zu 75 % der Gesamtkosten (anerkannte Ausgaben der Kostengruppen 100 bis 700 gem. DIN276:2018-12 bei Neubauvorhaben und 300 bis 700 gem. DIN276:2018-12 bei Änderungen/Erweiterungen). - Die Bemessung des Darlehens ist abhängig von der Mietenstufe:
- Mietstufe I: = 4.780 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche
- Mietstufen II und III: = 4.980 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche
- Mietstufen IV bis VII: = 5.190 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche
- Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2.
- Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
Zur Wohnungsmarktbeobachtung
Kurz erklärt: Die Wohnraumförderung für Niedersachsen