Auf einen Blick
Diese Förderung unterstützt Sie beim energetisch hochwertigen Neubau von Mietwohnungen (SR-Wohnraumförderung COVID-19).
Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bewilligung, Auszahlung und Verwaltung der Zuwendungen aus einer Hand
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
Neubau von Mietwohnraum, der die Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses 55 erfüllt:
- allgemeiner Mietwohnraum
- Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen einschließlich gemeinschaftlicher Wohnformen
Das fördern wir nicht
- Bereits begonnene Bauvorhaben. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich derAbschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs- oderKauf-/Werkvertrages.
- Gebäude mit weniger als 3 Wohneinheiten.
- Zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen.
Wen fördern wir
Investoren können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Unsere Förderleistungen
Zuschusshöhe
Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
- 25 % der notwendigen Kosten, jedoch nicht mehr als 30.000 Euro je Wohneinheit
Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Nr. 3 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
- 15 % der notwendigen Kosten, jedoch nicht mehr als 18.000 Euro je Wohneinheit
Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
Zur Wohnungsmarktbeobachtung
Wohnraumförderstellen
Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.