Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau in Mehrfamilienhäusern

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Sie beim energetisch hochwertigen Neubau von Mietwohnungen.

Unsere Leistungen, Ihre Vorteile:

  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse
  • Bewilligung, Auszahlung und Verwaltung der Zuwendungen aus einer Hand

Weitere Bedingungen und Konditionen zum Förderprogramm entnehmen Sie der Produktinformation.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Neubau von Mietwohnraum, der mindestens das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 40 erreicht:
    • allgemeiner Mietwohnraum
    • Mietwohnraum für ältere Menschen,Menschen mit Behinderungen einschließlich gemeinschaftlicher Wohnformen und besondere Bedarfsgruppen

Das fördern wir nicht

  • Bereits begonnene Bauvorhaben. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs- oder Kauf-/Werkvertrages.
  • Gebäude mit weniger als 3 Wohneinheiten.
  • Zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen.
  • Nicht ortsfeste und mobile Unterkünfte, Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- unterkünfte sowie sonstige Unterkünfte und bauliche Anlagen, die der zeitweisen oder der befristeten Unterbringung oder gar der Beherbergung von Personen die

Wen fördern wir

Investierende können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.

Unsere Förderleistungen

Zuschusshöhe

  • Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen): 25 % der notwendigen Kosten, jedoch nicht mehr als 45.000 Euro je Wohneinheit
  • Berechtigte nach DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
  • 15 % der notwendigen Kosten, jedoch nicht mehr als 27.000 Euro je Wohneinheit
  • Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2

Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Zuschüsse für den energetisch hochwertigen Mietwohnungsneubau stellen Sie bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Dort erhalten Sie weitere Informationen. Die Antragsformulare stehen auf unserer Homepage im Downloadcenter zur Verfügung. Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.

Gut zu wissen

NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
Zur Wohnungsmarktbeobachtung

Kurz erklärt: Die Wohnraumförderung für Niedersachsen

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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