Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben - Insolvenzazubis (ausgelaufen)

Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich

Neue Anträge können im Nachfolgeprogramm "Auszubildende aus Insolvenzbetrieben" gestellt werden.

Projektende ist unabhängig des Bestehens oder Nichtbestehens der Abschlussprüfung, spätestens der 30.06.2023. Der Ausbildungszeitraum gemäß Ausbildungsvertrag muss spätestens am 30.06.2023 mindestens zur Hälfte erfüllt sein.

Auf einen Blick

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen bzw. einstellen wollen, unterstützt Sie diese Förderung. Damit soll sichergestellt werden, dass die begonnene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Den Auszubildenden wird damit der Weg in den Beruf geebnet. Gleichzeitig wird für Wirtschaft und Betriebe ein Beitrag zur Sicherung des künftigen Fachkräftenachwuchses geleistet.

In den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 wird zudem die Übernahme von Auszubildenden gefördert, deren bisheriger Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag vor Abschluss der Ausbildung infolge der betrieblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gelöst hat.

  • Fortführung der Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
  • Förderung der Ausbildung von Auszubildenden aus Betrieben, denen die Ausbildungserlaubnis entzogen wurden
  • Förderung der Ausbildung von Auszubildenden, deren bisheriger Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag vor Abschluss der Ausbildung infolge der betrieblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gelöst hat
  • Förderung maximal 50% der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Stärker entwickelte Region (SER)“ und maximal 60% der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Übergangsregion (ÜR)“
  • Betriebs-/Ausbildungsstätte in Niedersachsen
  • Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Übernahme und Einstellung eines Auszubildenden aus einem Insolvenzunternehmen zur Fortführung der dort begonnenen Ausbildung
  • Sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monaten Dauer

Wen fördern wir

  • Unternehmen und Betriebe
  • (Zusammenschlüsse von) Gebietskörperschaften
  • Angehörige der Freien Berufe
  • Nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen
  • Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (außer Dienststellen des Landes und des Bundes)

jeweils mit Betriebsstätte/Ausbildungsstätte in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

  • Auszubildende aus Insolvenzbetrieben sind Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz, Stilllegung, Schließung des ausbildenden Betriebes, in Folge der gemäß § 33 BBiG oder § 24 Handwerksordnung ausgesprochenen Untersagung des Einstellens und Ausbildens oder Lösung des Ausbildungsvertrages vor Abschluss der Ausbildung in Folge der betrieblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vorzeitig beendet wurde.
  • maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Stärker entwickelte Region (SER)“ und maximal 60 % der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Übergangsregion (ÜR)
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • förderfähig sind Ausgaben des Unternehmens für die Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Diese Ausgaben werden in Form von standardisierten Einheitskosten in Höhe von monatlich 600 Euro anerkannt. Berücksichtigt werden nur die sich aus der Vertragsniederschrift ergebenden vollen Ausbildungsmonate. Das Berufsausbildungsverhältnis endet nach § 21 BBiG oder §19 AltPflG.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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