Aufgrund der hohen Nachfrage und begrenzten Haushaltsmittel können derzeit keine neuen Anträge mehr angenommen werden.
Sobald wieder Mittel für das Förderprogramm zur Verfügung stehen sollten, erfahren Sie es an dieser Stelle und über unseren Newsletter. Bereits gestellte Anträge werden zurzeit noch bearbeitet und erhalten eine separate Antwort.
Aktuell keine Antragsstellung mehr möglich!
Auf einen Blick
Sie möchten Funktechnologie für den Betrieb eines Campusnetzes bereitstellen und nutzen, um Prozess- und Organisationsinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen voranzutreiben? Dann ist diese Förderung genau richtig für Sie.
- Zuschuss bei Prozess- oder Organisationsinnovation bis zu 50% bei KMU und 15% der beihilfefähigen Ausgaben für große Unternehmen, höchstens jedoch 200.000 Euro als Anteilfinanzierung
- Zuschuss zu Forschungszwecken bis zu 50% für industrielle Forschung und 25% der beihilfefähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung, höchstens jedoch 2 Millionen Euro
- Zuschuss als De-minimis-Förderung bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 200.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionen zur Bereitstellung und Nutzung von Funktechnologie für den Betrieb eines Campusnetzes und zu Forschungszwecken
- Investitionen zur Beschaffung, sowie die Auf- und Umrüstung von technischen Anwendungen, die das Campusnetz nutzen, sofern diese mit Prozess- oder Organisationsinnovationen einhergehen bzw. zu Forschungszwecken erfolgen
Wen fördern wir
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche und kommunale Unternehmen
- Kommunen
- Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen in staatlicher Trägerschaft
- Kleinstunternehmen
- Unternehmen, die im Agrarsektor (d.h. Primärproduktion, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse) tätig sind
Unsere Förderleistungen
- Nachweis gegenüber der Bundesnetzagentur mittels eines Frequenznutzungskonzeptes, dass ein konkretes Anwendungsszenario für die Nutzung der Frequenz besteht
- Vorliegen eines Frequenzzuteilungsbescheides von der Bundesnetzagentur (alternativ Kooperationsvereinbarung mit einem Mobilfunknetzbetreiber)
- Förderfähige Ausgaben von mindestens 25.000 Euro
- Förderhöchstbetrag bei Anwendung des Art. 29 AGVO 200.000 Euro, wobei der Förderhöchstsatz
- für KMU 50 % der beihilfefähigen Ausgaben
- für große Unternehmen 15 % der beihilfefähigen Ausgaben beträgt
- Förderhöchstbetrag bei Anwendung des Art. 25 AGVO 2.000.000 Euro, wobei der Förderhöchstsatz
- für industrielle Forschung 50 % der beihilfefähigen Ausgaben
- für experimentelle Entwicklung 25 % der beihilfefähigen Ausgaben beträgt
- Förderhöchstsatz bei Anwendung der De-minimis VO bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
- Bei Verbundprojekten müssen die beteiligten KMU mindestens 30 % der gesamten Ausgaben tragen