CampusNetz

Hinweis

Es stehen nur noch wenige Haushaltsmittel zur Verfügung!

Auf einen Blick

Sie möchten Funktechnologie für den Betrieb eines Campusnetzes bereitstellen und nutzen, um Prozess- und Organisationsinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen voranzutreiben? Dann ist diese Förderung genau richtig für Sie.

  • Zuschuss bei Prozess- oder Organisationsinnovation bis zu 50% bei KMU und 15% der beihilfefähigen Ausgaben für große Unternehmen, höchstens jedoch 200.000 Euro als Anteilfinanzierung
  • Zuschuss zu Forschungszwecken bis zu 50% für industrielle Forschung und 25% der beihilfefähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung, höchstens jedoch 2 Millionen Euro
  • Zuschuss als De-minimis-Förderung bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 200.000 Euro

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Investitionen zur Bereitstellung und Nutzung von Funktechnologie für den Betrieb eines Campusnetzes und zu Forschungszwecken
  • Investitionen zur Beschaffung, sowie die Auf- und Umrüstung von technischen Anwendungen, die das Campusnetz nutzen, sofern diese mit Prozess- oder Organisationsinnovationen einhergehen bzw. zu Forschungszwecken erfolgen

Wen fördern wir

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche und kommunale Unternehmen
  • Kommunen
  • Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen in staatlicher Trägerschaft
  • Kleinstunternehmen
  • Unternehmen, die im Agrarsektor (d.h. Primärproduktion, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse) tätig sind

Unsere Förderleistungen

  • Nachweis gegenüber der Bundesnetzagentur mittels eines Frequenznutzungskonzeptes, dass ein konkretes Anwendungsszenario für die Nutzung der Frequenz besteht
  • Vorliegen eines Frequenzzuteilungsbescheides von der Bundesnetzagentur (alternativ Kooperationsvereinbarung mit einem Mobilfunknetzbetreiber)
  • Förderfähige Ausgaben von mindestens 25.000 Euro
  • Förderhöchstbetrag bei Anwendung des Art. 29 AGVO 200.000 Euro, wobei der Förderhöchstsatz
    • für KMU 50 % der beihilfefähigen Ausgaben
    • für große Unternehmen 15 % der beihilfefähigen Ausgaben beträgt
  • Förderhöchstbetrag bei Anwendung des Art. 25 AGVO 2.000.000 Euro, wobei der Förderhöchstsatz
    • für industrielle Forschung 50 % der beihilfefähigen Ausgaben
    • für experimentelle Entwicklung 25 % der beihilfefähigen Ausgaben beträgt
  • Förderhöchstsatz bei Anwendung der De-minimis VO bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
  • Bei Verbundprojekten müssen die beteiligten KMU mindestens 30 % der gesamten Ausgaben tragen

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Förderung von Campus Netzen in Niedersachsen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.

Persönliche Beratung

Bitte wenden Sie sich vor der eigentlichen Antragstellung an das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (BZNB), um sich persönlich und individuell beraten zu lassen:

Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (BZNB)
Sachsenring 11
27711 Osterholz-Scharmbeck

Matthias Scharf
Berater WLAN und 5G
Telefon
04795 - 957 1163
Fax
04795 - 957 4048
E-Mail
scharf@bznb.de

www.bznb.de

Antrag herunterladen und ausfüllen

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen das Antragsformular sorgfältig aus:

  • Antrag CampusNetz Niedersachsen

Zusätzlich benötigte Dokumente

Bitte nehmen Sie sich Zeit und achten Sie darauf, die Formulare sorgfältig und vollständig auszufüllen. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich den unter "Downloads" bereitgestellten Vordruck:

  • Erklärung De-minimis-Beihilfen

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen postalisch an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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