Auf einen Blick
Diese Förderung unterstützt Investierende und Gebietskörperschaften dabei, ihre Vorhaben zur Revitalisierung von verschmutzten Brachflächen in Niedersachsen umzusetzen. Die Vorhaben dienen dem Schutz der Umwelt sowie der Verminderung der Flächeninanspruchnahme. Umweltschäden auf diesen Brachflächen können so trotz eines hohen Sanierungsaufwands beseitigt werden.
- Sanierung verschmutzer Brachflächen (insbesondere schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten)
- Förderfähige Ausgaben von mindestens 300.000 Euro
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 75 %
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Revitalisierung verschmutzter Brachflächen (einschließlich Konversionsflächen) durch Sanierung zur Beseitigung von Umweltschäden und unter Berücksichtigung der Nachnutzung sowie der biologischen Vielfalt
- Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten
- Erforderliche Detailplanungen und Überwachungsmaßnahmen
- Gebäudeabbrüche soweit die Ausgaben hierfür die übrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen
Das fördern wir nicht
- Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt
- Vorhaben, bei denen die antragsstellende Organisation oder ein Dritter zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet ist und diese Verpflichtung durchsetzbar ist
- Vorhaben, bei denen die untere Bodenschutzbehörde das Vorhaben im Wege der Ersatzvornahme ausführt
Wen fördern wir
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des privaten Rechts
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 75 %
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
Unsere Bedingungen:
- Die zu sanierende Fläche befindet sich in Niedersachsen
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung findet keine Nutzung der Fläche statt
- Ein Nachnutzungskonzept im Sinne der Richtlinie ist vorhanden
- Eine sachverständige Person mit Anerkennung nach § 18 BBodSchG
- Förderfähige Ausgaben von mindestens 300.000 Euro
- Die Finanzierung ist trotz Ausgabenerstattungsprinzip gesichert
- Aufnahme ins Altlastenkataster
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.