168.000 Corona-Hilfen in einem Jahr

Wir haben berichtet, wie sehr die NBank zu Beginn der Pandemie 2020 gefordert war. Irgendwann wurde klar, es wird so schnell kein Ende geben.

Der Schritt, Mitte 2020 ein zuständiges Team zu bilden, war folgerichtig. Ulrike Peters übernahm die Leitung.

Ulrike Peters, NBank
Ulrike Peters, NBank

Frau Peters, wie war Ihr Start als Team?

Wir wurden mitten im Lockdown ein Team, die meisten waren im Homeoffice. Das Onboarding geschah überwiegend online. Es ging, weil unsere Prozesse rein digital aufgestellt sind. Wir waren von Anfang an papierlos, mit digitalen Postfächern, Videokonferenzen und digitaler Teambildung. Unter diesen Bedingungen zusammenzuwachsen, erfordert Engagement. Wir treffen uns regelmäßig online. Bei Meetings gibt es Breakout Rooms, in denen wir uns besser kennenlernen. Für gemeinsame Aktivitäten organisieren wir zum Beispiel Bewegungs-Challenges. Bei jeder Treppennutzung, egal ob im Büro oder zu Hause, gibt es einen Punkt – wer gewinnt, bekommt ein Geschenk und die Anerkennung des gesamten Teams. Ich denke, wir bekommen es sehr gut gemeinsam hin. Ich persönlich komme aus der Zuschussförderung, bisher habe ich mich vor allem für Umweltprojekte engagiert. Heute engagiere ich mich für unser Team.

Was sind Ihre Aufgaben?

Bei den meisten Corona-Hilfen 2021 ist der Bund federführend, wir haben die operative Zuständigkeit. Für die Programme leisten wir im Wesentlichen die Antragsbearbeitung und die Schlussabrechnung. Außerdem begleiten wir die vielen neuen Prozesse, wie Mahnwesen, Umgang mit Insolvenzen oder Rückforderungen und koordinieren den Austausch mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium, dem Bund und den anderen Bundesländern. Im Team sind wir 30 NBankerinnen und NBanker und bis zu zehn Studierende. Ein Dienstleister unterstützt uns bei der Fallbearbeitung. Komplexe und volumenstarke Fälle prüfen wir im Team, dazu gehören auch Betrugsfälle und das Buchen der Rückerstattungen.

Die Betroffenen, wie reagieren sie auf geforderte Rückzahlungen?

Schon bevor wir Ende 2021 die Schreiben zur Überprüfung für die Soforthilfen verschickt haben, kamen bereits 10.000 freiwillige Rückzahlungen. Ich nehme Verständnis bei den meisten wahr, dass zu viel geflossene Gelder erstattet werden. Für diejenigen, deren wirtschaftliche Lage eine kurzfristige Rückzahlung nicht hergibt, gewähren wir lange Stundungszeiträume und erfüllen Ratenzahlungswünsche. Zudem erheben wir in Niedersachsen nur Zinsen bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Angaben im Antrag. Uns geht es darum, Fördergerechtigkeit umzusetzen und alle Antragstellenden gleich zu behandeln.

„Die NBank fördert umfassend durch Anreizfinanzierungen, um strategische Themen wie Klimaschutz oder Schaffung von Arbeitsplätzen voranzubringen. Die Corona-Hilfen verfolgen einen anderen Ansatz. Sie sollen die vorliegenden besonderen Härten ausgleichen, welche die Betroffenen nicht zu verschulden haben.“ Ulrike Peters, NBank

Wie lautet Ihr Resümee für 2021?

Ich denke, alle Beteiligten haben tolle Arbeit geleistet. (lächelt) Die NBank hat im letzten Jahr rund 168.000 Zuschüsse aus Corona-Hilfsprogrammen bewilligt. Wir dachten Ende 2020 schon, dass wir die Superlative nicht weiter in die Höhe treiben können. Nun hoffen wir aber im Sinne aller, dass wir das nicht auch über das Jahr 2022 sagen können.

Das Thema Corona-Hilfen ist komplex. Was unterscheidet die Überbrückungshilfen von anderen Produkten?

Am Beginn der Pandemie sollten die Hilfen Unternehmen stützen, die schließen mussten oder durch fehlende Kundschaft bzw. Aufträge in Liquiditätsengpässe geraten sind. Mit dem Überbrückungs-Paket federn wir coronabedingte Umsatzausfälle ab und fördern fortlaufend anfallende Fixkosten der Unternehmen. Weitere Programme wurden für Soloselbstständige, Reisebusunternehmen oder das Veranstalter- und Schaustellergewerbe aufgelegt. Aber die Prüfung ist anspruchsvoll, beispielsweise wenn Einnahmen nicht regelmäßig fließen. Wenn ein Unternehmen für einen Großauftrag eine Abschlagszahlung bekommt, das Jahr über wird aber kontinuierlich gearbeitet. Eine Selbstständige kann ein Honorar erst nach fünf Monaten abrechnen. Die Förderung läuft aber über drei Monate. Wie rechnet man diese Einkünfte auf Förderzeiten und auf Durchschnittswerte zum Vergleichszeitraum um? Das sind Fragen, die uns beschäftigen. Auch hier geht es um Gleichbehandlung.

Was erwarten Sie für 2022?

Zurzeit sind wir stark mit der Schlussabrechnung und der Rückabwicklung der Hilfen beschäftigt. Hier geht es auch immer wieder um die Rettung von Existenzen und von Unternehmen, die vor der Pandemie einen guten Beitrag für die niedersächsische Wirtschaft geleistet haben und dies auch weiter tun sollen. Für das Jahr 2022 wünsche ich mir für das Team und die NBank ein wenig mehr Kontinuität und Ruhe bei der Abarbeitung der vielen drängenden Aufgaben.

Herzlichen Dank für das Interview!

Wir sind für Sie da

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