Neustart Niedersachsen Investition (ausgelaufen)

Verlängerung des Bewilligungszeitraums / Info zum Verwendungsnachweis

Die Investitionsmaßnahmen können auf schriftlichen Antrag und unter der Angabe von Gründen vorerst bis zum 31.12.2023 verlängert werden. Weitere Änderungen werden wir an dieser Stelle zeitnah bekannt geben.
Die Beantragung der Verlängerung erfolgt formlos per E-Mail über das Postfach neustart.investition@NBank.de oder den zuständigen Sachbearbeiter.

Reichen Sie bitte nach Beendigung des Investitionsvorhabens den Verwendungsnachweis ein. Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung.

Auf einen Blick

Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder der Automobilwirtschaft? Nach den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie wollen Sie mit neuen Investitionsvorhaben zu einem Neustart in Niedersachsen beitragen? Mithilfe der Förderung „Neustart Niedersachsen Investition“ der NBank können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft oder des Handwerks
  • Investitionen, die durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt
  • Zuschuss bis zu 50%
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.

Was fördern wir

Das fördern wir

Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren

Wen fördern wir

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind, dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen
  • Unternehmen der Automobilwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind, dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen

Unsere Förderleistungen

  • Das Unternehmen hat in den Monaten April 2020 bis Juni 2020 einen Umsatzrückgang im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum durch die COVID-19-Pandemie erlitten
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks: einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
    … 50% für Investitionen bis 200.000 Euro
    ... 40% für Investitionen bis 625.000 Euro
  • Darüber hinaus können Unternehmen der Automobilwirtschaft alternativ auch einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben erhalten
    ... 30% für Investitionen bis 1.650.000 Euro
    ... 20% für Investitionen bis 4.000.000 Euro
  • Förderhöhe mindestens 5.000 Euro und maximal 800.000 Euro

So läuft der Antrag

Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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