Corona-Überbrückungshilfen: Frist für Schlussabrechnung verlängert

15.03.2024

Die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen ist um ein halbes Jahr verlängert worden. Sie läuft jetzt bis zum 30. September 2024. Darauf haben sich Bund und Länder bei einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz verständigt. Unternehmen, die entsprechende Abrechnungen nicht eingereicht hatten, drohte vor der Fristverlängerung eine Vollrückforderung der ausgezahlten Summen nach dem 31. März 2024.

Von der Fristverlängerung profitieren vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Die prüfenden Dritten, wie zum Beispiel Steuerberaterinnen und Steuerberater, gewinnen nun ausreichend Zeit, um für ihre Mandantinnen und Mandanten die Schlussabrechnungen einzureichen. Voraussetzung ist, dass sie bereits vor dem 31.03.2024 eine Fristverlängerung beantragt hatten. Bisher sind in Niedersachsen weniger als die Hälfte der Schlussabrechnungen eingegangen.

Die Fristverlängerung geht Hand in Hand mit einer Vereinfachung des Verfahrens. In bestimmten Fällen kann das Verfahren zukünftig in einer Kurzprüfung beschieden werden. Auf diese Weise kann die technische Abwicklung des Programms beschleunigt werden.

Weitere Informationen zu den Corona-Überbrückungshilfen finden Sie hier.

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