Bestandsbearbeitung von Förderdarlehen

Alles Wichtige zu Ihrem Darlehen - kompakt an einem Ort

Hier finden Sie gebündelte Informationen und praktische Hinweise zu allen Themen rund um die Verwaltung Ihres bestehenden Darlehens sowohl im Bereich Wirtschaftsförderung als auch in der Wohnraumförderung.

Innerhalb der jeweiligen Bereiche finden Sie konkrete Anleitungen, Formulare und Ansprechpersonen für die wichtigsten Anliegen: Von der Änderung Ihrer Kontaktdaten bis hin zur vorzeitigen Rückzahlung oder der Anforderung von Unterlagen.

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Konto- und Vertragsinformationen

Wie erhalten Sie ein Duplikat Ihres Jahreskontoauszugs? (Wirtschaftsförderung und Wohnraumförderung)

Gerne stellen wir Ihnen ein Duplikat Ihres Jahreskontoauszugs zur Verfügung. Bitte beachten Sie:

Für die Nachbestellung benötigen wir einen schriftlichen Auftrag.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Vollständiger Name
  • Antrags- oder Vertragsnummer
  • Jahr des gewünschten Kontoauszugs

Bitte beachten Sie, dass sich die Kosten für die Erstellung eines Duplikats auf 30 Euro belaufen.

Bitte überweisen Sie diese auf folgende Bankverbindung mit dem genannten individuellen Verwendungszweck:

IBAN: DE69 2505 0000 1601 0044 16
BIC: NOLADE2HXXX
Verwendungszweck: 2939950000 „Ihr Kundenname“

Sie können den Auftrag entweder per Post an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de richten.

Wie erfahren Sie, wie hoch der aktuelle Saldo Ihres Darlehens ist?

Sie bekommen jedes Jahr automatisch einen Jahreskontoauszug. Dieser enthält den Saldo zum Ende des Vorjahres und zeigt zusätzlich die kommenden Zahlungen inklusive des neuen Saldos.

Sie benötigen einen Zins- und Tilgungsplan für Ihr Darlehen – z. B. für Ihre Unterlagen, zur Vorlage beim Steuerberater oder bei einer anderen Bank? (Wirtschaftsförderung und Wohnraumförderung)

Gerne stellen wir Ihnen einen Zins- und Tilgungsplan zur Verfügung. Bitte beachten Sie:

Für die Nachbestellung benötigen wir einen schriftlichen Auftrag.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Vollständiger Name
  • Antrags- oder Vertragsnummer
  • kurze Mitteilung, dass Sie einen Zins- und Tilgungsplan wünschen

Bitte beachten Sie, dass sich die Kosten für die Erstellung des Zins- und Tilgungsplan auf 30 Euro belaufen.

Bitte überweisen Sie diese auf folgende Bankverbindung mit dem genannten individuellen Verwendungszweck:

IBAN: DE69 2505 0000 1601 0044 16
BIC: NOLADE2HXXX
Verwendungszweck: 2939950000 „Ihr Kundenname“

Sie können den Auftrag entweder per Post an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de richten.

Sie benötigen eine Fremdmittelbescheinigung im Zusammenhang mit Ihrer Eigentumsförderung – z. B. zur Vorlage bei Ihrer Förderstelle? (Wohnraumförderung)

Gerne stellen wir Ihnen eine Fremdmittelbescheinigung im Zusammenhang mit Ihrer Eigentumsförderung aus. Bitte senden Sie uns dafür einen schriftlichen Auftrag mit folgenden Angaben:

  • Vollständiger Name
  • Antrags- bzw. Vertragsnummer
  • Kurze Formulierung, dass Sie eine Fremdmittelbescheinigung benötigen
  • Jahr, für das die Bescheinigung ausgestellt werden soll

Sie können den Auftrag entweder per Post an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de richten.

Wie können Sie Kopien Ihrer Vertragsunterlagen (z. B. Darlehensvertrag) anfordern?

Gerne stellen wir Ihnen Kopien Ihrer Vertragsunterlagen zur Verfügung. Bitte senden Sie uns dafür einen schriftlichen Auftrag, in dem Sie angeben, welche Unterlagen Sie benötigen. Vergessen Sie nicht, Ihre Antrags- oder Vertragsnummer anzugeben.

  • Kosten:
    0,50 € je Seite für die ersten 50 Seiten

    0,15 € je Seite ab der 51. Seite

Die Gesamtkosten teilen wir Ihnen nach Fertigstellung mit und stellen diese ggf. separat in Rechnung.

Sie können den Auftrag entweder per Post an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de richten.

Wie können Sie für Ihr Darlehen aus der Eigentumsförderung eine Zinssenkung beantragen? (Wohnraumförderung)

Sie können eine Zinssenkung für Ihr Darlehen aus der Eigentumsförderung beantragen.
Bitte füllen Sie dafür das Formular Zinssenkungsantrag aus und legen die erforderlichen Nachweise bei.

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Sie können den Auftrag entweder per Post an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de richten.

Änderungsmitteilungen

Wie können Sie uns eine Adressänderung mitteilen?

Wenn sich Ihre Adresse oder die Firmenanschrift geändert hat, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir Ihre Daten aktuell halten können. Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig ein, damit wir die Änderung schnell bearbeiten können.

Erforderliche Unterlagen je nach Kundengruppe:

  • Einzelunternehmen oder GbR:
    Kopie der Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung
  • Eingetragene Kaufleute (e. K.), PartG, OHG, KG, GmbH, UG oder AG:
    Aktualisierter Handelsregisterauszug
  • Privatpersonen / wirtschaftlich Berechtigte:
    • Schriftlicher Auftrag zur Adressänderung und
    • Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)

Bitte senden Sie den Auftrag unter Angabe Ihrer Antrags- oder Vertragsnummer an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de .

Was müssen Sie tun, wenn Sie Ihr Gewerbe aufgeben oder Ihr Unternehmen in Liquidation geht?

Wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden oder Ihr Unternehmen in Liquidation geht, hat das direkte Auswirkungen auf Ihr Förderdarlehen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall zeitnah.

Benötigte Unterlagen:

  • Kopie der Gewerbeabmeldung oder
  • Nachweise über die Liquidation des Unternehmens

Wichtiger Hinweis zur Förderfähigkeit:

  • Mit der Gewerbeabmeldung, der Aufgabe des Unternehmens oder einer Verlagerung des Unternehmenssitzes außerhalb Niedersachsens entfällt die Förderfähigkeit.

  • Ihr Förderdarlehen wird mit dem Datum der Gewerbeabmeldung sofort fällig. Ab diesem Zeitpunkt fallen Kündigungszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz an – bis zur vollständigen Rückzahlung.

Bitte senden Sie die Unterlagen an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de .

Wie melden Sie eine Namensänderung (privat oder für Ihr Unternehmen)?

Bitte informieren Sie uns über Ihre Namensänderung, damit wir Ihre Daten aktualisieren können.

Benötigte Unterlagen:

Privatpersonen:

  • Kopie der Namensänderungsurkunde oder
  • Kopie des Personalausweises mit neuem Namen

Unternehmen:

  • Aktualisierter Handelsregisterauszug mit neuem Firmennamen

Bitte senden Sie die Unterlagen an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de .

Stundungen & Tilgungsaussetzungen

Wie beantragen Sie eine Stundung für Ihren Liquiditätskredit?

Sie können eine Stundung beantragen, wenn Sie Ihre Kreditrate vorübergehend nicht zahlen können (z. B. wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder finanzieller Belastungen).

Wichtige Hinweise:

  • Eine Stundung ist maximal für 12 Monate innerhalb der Gesamtlaufzeit möglich.
  • Gestundet werden können nur Tilgungsraten. Zinsen fallen weiterhin an.
  • Die gestundete Tilgung wird nach Ablauf gleichmäßig auf die Restlaufzeit verteilt. Eine Laufzeitverlängerung ist ausgeschlossen.

Benötigte Unterlagen:

  • Schriftliche Begründung der Zahlungsschwierigkeiten mit Nachweisen (z. B. aktueller Jahresabschluss, BWA oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Zukunftsfähigkeitsnachweis (Plandaten für die nächsten drei Jahre mit Erläuterungen und Nachweisen, z. B. betriebswirtschaftliche Planung oder geplante Jahresabschlüsse)

Dafür benötigen wir Ihren Auftrag. Bitte senden Sie diesen unter Angabe Ihrer Antrags- oder Vertragsnummer an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de senden.

Hinweis für MikroSTARTer:
Bei Stundungsanfragen im MikroSTARTer wenden Sie sich bitte direkt an die Kundenberatung:
E-Mail: mikrostarter@nbank.de

Rückzahlung von Darlehen

Alles Wichtige zu Ihrem Darlehen und für Änderungen – kompakt an einem Ort

Sie haben Ihr Darlehen zurückgezahlt und möchten die im Grundbuch eingetragene Grundschuld löschen lassen?

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Löschungsbewilligung. Sie können diesen entwedert per Post an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
oder per E-Mail an beratung@nbank.de richten.

Verwenden Sie dabei bitte folgenden Text:

Guten Tag,

hiermit beauftrage ich Sie, eine Löschungsbewilligung für die im Grundbuch eingetragene Grundschuld zu erstellen, die im Zusammenhang mit folgendem Darlehensvertrag steht:

  • Antragsnummer: [bitte eintragen]
  • Name des Vertragspartners/Vertragsnehmers: [bitte eintragen]
  • Grundbuch von: [z. B. Musterstadt (optional – bitte eintragen, falls vorhanden)]
  • Grundbuchblatt-Nr.: [optional – bitte eintragen, falls vorhanden]

Bitte senden Sie die Löschungsbewilligung zur weiteren Verwendung an meine folgende Adresse:

[Name des Vertragspartners]
[Adresse]

Sie benötigen eine Ersatzlöschungsbewilligung für die Löschung einer Grundschuld im Grundbuch und Ihr Darlehen ist bereits seit mehr als 12 Monaten vollständig zurückgezahlt?

Dann haben wir Ihnen bereits eine Löschungsbewilligung zugesandt und wir müssen Ihnen eine Ersatzlöschungsbewilligung ausstellen.

Hierfür benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung.

Bitte beachten Sie, dass sich die Kosten für die Erstellung der Ersatzlöschungsbewilligung auf 50 Euro belaufen.

1. Bitte überweisen Sie diese auf folgende Bankverbindung mit dem genannten individuellen Verwendungszweck:

IBAN: DE69 2505 0000 1601 0044 16
BIC: NOLADE2HXXX
Verwendungszweck: 2939950000 „Ihr Kundenname“

2. Bitte senden Sie anschließend die Erklärung zusammen mit einem Nachweis über das gezahlte Bearbeitungsentgelt und einen Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate) an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover

oder per E-Mail an
beratung@nbank.de

Sie wollen Ihr Darlehen der Wohnraumförderung vollständig zurückzahlen und benötigen die Angabe der Restschuld?

Bitte beachten Sie, dass sich das Bearbeitungsentgelt für die Auskunft zur Restschuldaufgabe auf 30 Euro beläuft.

Hierfür benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Auftrag. Sie können diesen entweder per Post an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de richten.

Verwenden Sie dabei bitte folgenden Text und ergänzen Ihre individuellen Daten:

Guten Tag,

bitte teilen Sie mir die genaue Restschuld meines Darlehens zum XX.XX.20XX (mindestens vier Wochen in der Zukunft und möglichst zum Monatsende) mit. Ich plane, das Darlehen an diesem Tag vollständig zurückzuzahlen.

Antragsnummer: [bitte eintragen]
Name des Vertragspartners/Vertragsnehmers: [bitte eintragen]

Über das Bearbeitungsentgelt von 30 Euro wurde ich informiert.

Sie möchten Ihr Darlehen aus der Wirtschaftsförderung vorzeitig ablösen?

Informationen über die Möglichkeiten der Rückzahlung finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag. Den aktuellen Restsaldo erhalten Sie mit den jährlich zugesandten Jahreskontoauszügen.

Falls Sie Ihnen die Restschuld nicht bekannt ist, senden Sie uns bitte einen schriftlichen Auftrag zu, der die folgenden Informationen enthält:

  • Grund der vorzeitigen Ablösung (z. B. Umschuldung, Verkauf, Eigenmittel)

  • Einen Nachweis über den Ablösegrund (z. B. Kaufvertrag, Finanzierungsangebot)

Verwenden Sie dabei bitte folgenden Text und ergänzen Ihre individuellen Daten:

Guten Tag,

ich möchte mein Darlehen mit der Vertragsnummer XXXXXXXX vorzeitig ablösen und bitte um Mitteilung der aktuellen Restschuld. Grund der vorzeitigen Ablösung: [z. B. Eigenkapitaleinsatz, Umschuldung, Verkauf]. Ein entsprechender Nachweis ist beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Sie können diesen entweder per Post an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de richten.

Sie kennen die offene Restschuld bereits und möchten den Betrag direkt überweisen?

Dann können Sie eine Sondertilgung unter Angabe Ihrer Vertragsnummer auf eines der folgenden Konten vornehmen:

Liquiditätskredit: IBAN DE69 2505 0000 1601 0044 16
MikroSTARTer: IBAN DE02 2505 0000 0152 0497 89

Sie möchten Ihre Immobilie umfinanzieren und dafür eine bestehende Grundschuld nutzen, deren Rückgewähransprüche an die NBank abgetreten wurden (d. h. die Grundschuld ist aktuell zur Absicherung Ihres Darlehens bei uns hinterlegt)?

Damit wir der Verwendung dieser Grundschuld bei einer neuen Finanzierung (z. B. Umschuldung) zustimmen können, benötigen wir von Ihnen bestimmte Unterlagen und Informationen. Bitte reichen Sie folgende Nachweise vollständig bei uns ein:

  • Aktueller Nachweis über die Restschuld Ihres bestehenden Darlehens (z. B. Ablöseschreiben der bisherigen Bank)

  • Kopie der neuen Darlehenszusage mit den wichtigsten Eckdaten (z. B. Zinssatz, Laufzeit, monatliche Rate)

  • Falls es sich um ein Darlehen mit Tilgungsaussetzung handelt: Nachweis über das vorhandene Guthaben des Tilgungsersatzprodukts (z. B. Lebensversicherung oder Bausparvertrag)

Wichtige Hinweise:

  • Die monatliche Belastung muss nach der Umschuldung dauerhaft tragbar sein.
  • Bei Mietwohnungen muss die Wirtschaftlichkeit des Objektes weiterhin gewährleistet bleiben.
  • Eine Prüfung ist erst möglich, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. In Einzelfällen können wir zusätzliche Nachweise anfordern.

Für die Beauftragung der Prüfung können Sie gerne den folgenden Beispieltext verwenden:

Guten Tag,

ich bitte um Prüfung und Zustimmung zur Neubeleihung der im Grundbuch von X Blatt Y unter der lfd. Nr. X eingetragenen Grundschuld im Rahmen einer geplanten Umschuldung meines bestehenden Darlehens.

Die erforderlichen Unterlagen habe ich beigefügt:

- Nachweis über die aktuelle Restschuld meines bestehenden Darlehens

- Darlehenszusage des neuen Kreditinstituts inklusive Konditionen (Zinssatz, Laufzeit, monatliche Rate)

- (sofern zutreffend) Nachweis über das vorhandene Guthaben des Tilgungsersatzprodukts.

Den Kundenauftrag können Sie entweder postalisch an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de richten.

Zahlungsverkehr und Mahnwesen

Was passiert, wenn eine Darlehensrate nicht abgebucht werden konnte?

Wenn ein fälliger Betrag (z. B. eine Darlehensrate) nicht erfolgreich von Ihrem Konto eingezogen werden konnte, etwa weil das Konto nicht gedeckt war, beachten Sie bitte Folgendes:

Wenn eine Darlehensrate nicht eingezogen werden konnte, ziehen wir den Betrag nicht automatisch erneut ein – auch nicht im nächsten Monat.

Sie haben in diesem Fall zwei Möglichkeiten:

  • Sie überweisen den offenen Betrag nebst Mahngebühren und Verzugszinsen selbst, oder
  • Sie erteilen uns schriftlich die Erlaubnis, die Rückstände einmalig per SEPA-Lastschrift einzuziehen.

    Verwenden Sie dabei bitte folgenden Text:

    Guten Tag,
    ich bitte Sie, meine Rückstände inklusive der Mahngebühr von 3 Euro sowie mögliche Verzugszinsen zur Vertragsnummer XXXXXXXX einmalig per SEPA-Lastschrift einzuziehen.
    [Name des Vertragspartners]

Wichtig:
Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder regelmäßig, wenn alle Rückstände vollständig ausgeglichen sind. Dazu zählen auch die Mahngebühr in Höhe von 3 Euro sowie mögliche Verzugszinsen.

Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen entweder postalisch

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de richten.

Sie möchten Ihre Bankverbindung ändern oder ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Wenn Sie Ihre Bankverbindung ändern oder uns ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchten, nutzen Sie bitte unseren offiziellen Vordruck: SEPA-Lastschriftmandat

Wichtig:

  • Das Formular muss vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben sein.
  • Digitale Unterschriften können wir leider nicht akzeptieren.

Bitte senden Sie uns das Formular entweder postalisch an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder kontaktieren uns per E-Mail an beratung@nbank.de .

Nachlass, Erbfolge & Schuldnerwechsel

Alles Wichtige zu Ihrem Darlehen und für Änderungen – kompakt an einem Ort

Was ist zu tun, wenn ein/e Darlehensnehmer/in verstorben ist?

Wenn ein/e Darlehensnehmer/in verstorben ist, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich. Um die rechtlichen Verhältnisse zu klären, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Kopie des Testaments oder des Erbscheins
  • Namen und Anschriften aller Miterben (falls vorhanden)

Wichtig:

  • War die verstorbene Person als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen, muss der Eintrag beim Grundbuchamt aktualisiert werden. Bitte senden Sie uns anschließend eine Eintragungsnachricht zu.

Pflicht zur Identitätsprüfung:

  • Die NBank ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, jeden Kunden und jede Kundin bei der Eröffnung von Konten zu identifizieren. Zur Identifikationsprüfung bitten wir Sie das "PostIdent-Verfahren vor Ort in der Postfiliale" zu nutzen. Sie benötigen dafür einen Coupon; diesen finden Sie hier .
  • Mit diesem Coupon gehen Sie zur nächstgelegenen Postfiliale und zeigen dort Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vor. Die Postmitarbeitenden gleichen die Daten ab und senden eine digitale Bestätigung an die NBank.

Bitte nutzen Sie für die Identitätsprüfung den Vordruck 1005a Pflichtangaben gem. Geldwäschegesetz/Abgabenordnung -natürliche Personen .

Unterlagen senden Sie bitte per Post an:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Wohnraumförderung: Wie können Sie Darlehensnehmer/innen aus einem Vertrag entlassen oder hinzufügen?(Schuldnerwechsel /Beitritte/Schuldhaftentlassung)

Wenn sich der/die Darlehensnehmer/in ändern soll – z. B. weil jemand ausscheidet oder neu hinzukommt –, sprechen wir von einem Schuldnerwechsel oder Schuldbeitritt.

Damit wir dies prüfen können, benötigen wir Unterlagen von den neuen Darlehensnehmern/innen.

Bei Privatpersonen (natürliche Personen):

Bei Unternehmen (juristische Personen):

Wichtig:
Bitte reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, damit wir Ihre Anfrage schnell prüfen können.

Sie können den Auftrag entweder per Post an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de richten.

Wirtschaftsförderung: Was müssen Sie tun, wenn Ihr Unternehmen umfirmiert, die Rechtsform wechselt oder ein Schuldnerwechsel ansteht?

Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wenn sich die Rechtsform, der Name oder die Darlehenspersonen Ihres Unternehmens ändern. Solche Änderungen betreffen auch bestehende Darlehensverträge und müssen rechtlich und technisch geprüft werden.

Unterlagen, die wir benötigen (je nach Unternehmensform)

  • Allgemein (für alle Unternehmen):

- Schriftliche Mitteilung über die geplante Änderung

- Nachweise zur Änderung (z. B. Handelsregisterauszug, Gewerbeummeldung)

- Vertretungsberechtigung Unternehmen (bei juristischen Personen)

- Transparenzregisterauszug

- Identitätsfeststellung (Vordruck 1005a Pflichtangaben gem. Geldwäschegesetz/Abgabenordnung -natürliche Personen) für:

  • neue Darlehenspersonen
  • neue vertretungsberechtigte Personen
  • wirtschaftlich Berechtigte

- Steuer-IDs der natürlichen Personen

- Betriebliche ELSTER-Steuernummer oder Wirtschafts-ID

- Neues SEPA-Lastschriftmandat

  • Für Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute oder GbR:

- Kopie der Gewerbeabmeldung, -ummeldung oder -neuanmeldung

- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

- Gesellschaftsvertrag (bei GbR)

  • Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG):

- Aktueller Handelsregisterauszug

- Gesellschaftsvertrag inkl. Gesellschafterliste

- Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeabmeldung/-ummeldung

- Letzter Jahresabschluss

- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

- Bei MikroSTARTer-Finanzierungen: Selbstauskünfte der (Mehrheits-)Gesellschafter

Was passiert danach?
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüfen wir die Möglichkeit des Schuldnerwechsels. Anschließend erstellen wir die neuen Vertragsunterlagen und senden sie Ihnen zur Unterschrift zu.

Sie können die Anfrage entweder per Post an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

oder per E-Mail an beratung@nbank.de richten.

Konnten Ihre Fragen zu Ihrem Darlehen nicht beantwortet werden?

Wir sind montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr telefonisch für Sie unter 0511-30031-9333 erreichbar.

Schreiben Sie uns auch gerne Ihre Fragen per Mail an: beratung@nbank.de

oder per Post an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Wir sind für Sie da

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