Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen: Neuer Antragstichtag am 31.03.2024

23.01.2024

Der nächste Antragsstichtag für Projekte im Rahmen des Förderprogramms „Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen“ ist der 31.03.2024. Es werden Projekte zur Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen gefördert, die der beruflichen, sprachlichen, schulischen oder sozialen Integration dienen.

Zielgruppe sind ausschließlich in Niedersachsen Inhaftierte, die während der Projektlaufzeit entlassen werden. Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 30 Monate beschränkt. Das Übergangsmanagement des Teilnehmenden ist jeweils 6 Monate vor und nach der Entlassung einzuplanen, dabei sind die letzten sechs Monate der jeweiligen Betreuung ausschließlich für das Übergangsmanagement vorzuhalten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben. Zuwendungsempfangende sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Vor Antragstellung muss eine Beratung durch die NBank als bewilligende Stelle erfolgen. Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank.

Wir beraten Sie gerne!

Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Förderprogrammseite der NBank.

Valerie Linowitzki

Valerie Linowitzki

Beratung
Maike Pegel

Maike Pegel

Fördermanagement

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