Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen in Niedersachsen

12.07.2023

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 13. Juni einem Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen zugestimmt. Mit dem Sonderprogramm sollen finanzielle Risiken für den Kultur- und Veranstaltungsbereich in Niedersachsen abgemildert werden. Das Land stellt für dieses Programm Haushaltsmittel von insgesamt 50 Millionen Euro aus dem im November beschlossenen Nachtragshaushalt 2022/2023 zur Verfügung.

Die Kostensteigerungen in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine haben Auswirkungen auf den gesamten Kulturbetrieb. Zugleich ist das Publikumsverhalten vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten derzeit schwankend. Dies führt bei Veranstaltern zu großer Planungsunsicherheit. Mit dem Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen sollen Veranstalter vor dem finanziellen Risiko eines kompletten Ausfalls geschützt werden. Um Doppelförderungen zu vermeiden, galt es, zunächst die Ausgestaltung des Kulturfonds Energie des Bundes abzuwarten.

Das in enger Abstimmung zwischen dem Kultur- und Wirtschaftsministerium aufgelegte Sonderprogramm ist für in Niedersachsen stattfindende Kulturveranstaltungen mit kostenpflichtigem Eintritt bis zu 20.000 geplanten Teilnehmenden vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 konzipiert. Sie sollen bei reduzierter Auslastung eine Erstattung in Höhe von 90 Prozent der Einnahmenlücke bekommen.

Eine Beispielrechnung: Ein Veranstalter führt ein Konzert durch und hat Kosten in Höhe von 100.000 Euro. Allerdings kommen nur 3.000 Menschen, die ein Ticket für je 20 Euro erworben haben, so dass seine Einnahmen 60.000 Euro betragen. Für die Deckung der Kosten hätte der Veranstalter 5.000 Tickets verkaufen müssen. Durch die Förderung wird die Einnahmelücke von 2.000 Tickets zu 90 Prozent übernommen. Dies bedeutet in diesem Fall eine Unterstützung in Höhe von 36.000 Euro.

Die Förderhöchstgrenze liegt bei 200.000 Euro, es gibt eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro. Antragsberechtigt sind Veranstaltende, die das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Kulturveranstaltung tragen, unabhängig von ihrer Rechtsform.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe kann auch von Veranstaltenden in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft beantragt werden. Umgesetzt wird das Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen über die NBank.

Anträge können Sie hier stellen.

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