Portal für private Haushalte zur Beantragung von Härtefallhilfen für nicht-leitungsgebundene Energieträger wird freigeschaltet

26.04.2023

Private niedersächsische Haushalte, die mit Öl und anderen nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab dem 04. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Die Beantragung und die Beratung laufen nicht über die NBank sondern ausschließlich über das Serviceportal Hamburg.

Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird - in Niedersachsen am 4. Mai.

Niedersachen nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Die Antragsbearbeitung und die Beratung wird ebenfalls von der Kasse.Hamburg übernommen.

Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.

Einen Antrag stellen

Die Beantragung und die Beratung laufen nicht über die NBank sondern ausschließlich über das Serviceportal Hamburg. Die Antragstellung ist ab dem 04. Mai 2023 möglich.

Serviceportal.Hamburg

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