Neuer Förderaufruf: Öffnung von Hochschulen – Antragsfrist 15. Juli 2026

09.03.2026

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat einen neuen Förderaufruf zur Öffnung von Hochschulen veröffentlicht.

Insgesamt stehen im EU-Förderzeitraum 2021–2027 3,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) zur Verfügung, um innovative Bildungsprojekte zu unterstützen, die beruflich Qualifizierten den Zugang zu Hochschulen erleichtern.

Zielgruppe und Förderzweck

Gefördert werden Projekte, die sich an Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung richten. Besondere Berücksichtigung sollen die vielfältigen Lebenssituationen der Zielgruppe finden, etwa Berufstätigkeit, Familienverantwortung oder im Ausland erworbene Abschlüsse.
Begrüßt werden insbesondere berufsbegleitende Bildungsangebote, die auch gezielt auf Geflüchtete und Personen mit ausländischen Qualifikationen zugeschnitten sind.
Informationsangebote und Förderschwerpunkte orientieren sich dabei an den langfristigen Zielen der ESF+-Richtlinie „Öffnung von Hochschulen“, die Hochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen bei der Entwicklung flexibler Studien- und Weiterbildungsangebote unterstützt.

Förderkonditionen

Die Höhe der Förderung hängt von der Regionenkategorie ab:

  • Stärker entwickelte Region (SER):
    – bis zu 40 % ESF+-Förderung
    – zusätzliche Landesmittel bis zu 25 %
  • ·Übergangsregion (ÜR):
    – bis zu 60 % ESF+-Förderung
    – zusätzliche Landesmittel bis zu 5 %

Antragsberechtigt sind:

  • Niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung
  • Anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach NEBG

Auswahl- und Antragsverfahren

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein Scoring-Verfahren anhand fest definierter Qualitäts- und Bewertungskriterien. Eine fachliche Begutachtung wird durch externe Expertise begleitet; die endgültige Förderentscheidung trifft die NBank.
Bevorzugt werden Kooperationsvorhaben zwischen niedersächsischen Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Wichtige Termine

  • Verpflichtender Beratungstermin: möglichst vor dem 08.07.2026
  • Einreichungsfrist für Förderanträge: 15.07.2026 (elektronisch über das NBank-Kundenportal)
  • Frühester Projektbeginn: 01.10.2026
  • Projektende spätestens: 30.09.2029

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Öffnung von Hochschulen

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie auf unserer Programmseite.

Ihr Kontakt zu dieser Förderung

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