Förderaufruf im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021-2027)
Die EU stellt im Förderzeitraum 2021-2027 3,2 Millionen Euro zur Förderung von Projekten im Rahmen der ESF+ Richtlinien „Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021-2027)“ zur Verfügung. Damit werden Projekte gefördert, die sich an beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung richten. Besondere Berücksichtigung sollten die spezifischen Lebenssituationen der Zielgruppe in der Konzeption von Angeboten finden. Beispiele hierfür sind Berufstätigkeit, Familienpflichten oder Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden.
Konditionen
Im Programmgebiet der Regionenkategorie „Stärker entwickelte Region“ (SER) beträgt die Förderung aus ESF+-Mitteln maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Kofinanzierung durch Landesmittel wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber auf 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben festgesetzt.
Im Programmgebiet der Regionenkategorie „Übergangsregion“ (ÜR) beträgt die Förderung aus ESF+-Mitteln maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Kofinanzierung durch Landesmittel wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber auf 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben festgesetzt.
Stichtage
Die Förderanträge (in elektronischer und schriftlicher Form) müssen bis zum 30.11.2025 bei der NBank eingegangen sein. Der früheste Projektbeginn ist der 01.04.2026.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.