Seit dem 28. Mai 2025 gelten in Niedersachsen deutlich erhöhte Wertgrenzen im Vergaberecht. Mit der Anpassung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) wird öffentlichen Auftraggebern die Vergabe von Aufträgen wesentlich erleichtert. Ziel der Neuerung ist es, Verfahren zu beschleunigen, Ressourcen zu schonen und bürokratische Hürden abzubauen, insbesondere für Kommunen und kleinere Vergabestellen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Bauleistungen:
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro netto
- Freihändige Vergabe bis zu 150.000 Euro netto - Liefer- und Dienstleistungen:
- Beschränkte Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe bis zu 100.000 Euro netto - Direktaufträge:
- Einheitliche Direktvergabegrenze für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bei 20.000 Euro netto
Mit dieser Neuregelung entfällt in vielen Fällen die Notwendigkeit aufwendiger Vergabeverfahren, was insbesondere bei kleineren Aufträgen eine spürbare Entlastung für die Verwaltung bedeutet. Auch im Rahmen von Förderprojekten, bei denen das Vergaberecht eingehalten werden muss, profitieren öffentliche Auftraggeber nun von einem deutlich größeren Handlungsspielraum.
Die Landesregierung verfolgt mit der Neufassung der NWertVO das Ziel, Effizienz und Praxisnähe in Vergabeprozessen zu stärken und damit gleichzeitig einen weiteren Schritt in Richtung Bürokratieabbau zu gehen.
Hinweis: Die o.g. Wertgrenzen gelten nicht für private Auftraggeber. Welche Anforderungen private Auftraggeber im Rahmen der Förderung einzuhalten haben, ist den jeweiligen Vorgaben des Zuwendungsbescheides bzw. der Nebenbestimmungen zu entnehmen.
Hier die Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen:
Zur Presseinformation
Eine Übersicht über die aktuellen Wertgrenzen finden Sie hier:
Übersicht nationale Wertgrenzen und EU Schwellenwerte