Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher (ausgelaufen)

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises am 30.09.2023 abgelaufen ist. Bewilligte Anträge, für die kein Verwendungsnachweis fristgerecht eingereicht wurde, werden nach Anhörung wiederrufen.

Auf einen Blick

  • Förderung eines Photovoltaik -Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau oder der Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage
  • Zuschuss bis zu 40 % der Speicherkosten

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Investitionen in stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit
    ... dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp oder
    ... mit der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage um mindestens 4 kWp
  • Neugebaute oder erweitere PV Anlage und Batteriespeicher müssen in Niedersachsen errichtet und betrieben werden

Das fördern wir nicht

  • Eigenbausysteme und Prototypen
  • gebrauchte Systeme
  • Leasingmodelle

Wen fördern wir

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts
  • Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Stiftungen, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften

Unsere Förderleistungen

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems (Großunternehmen bis zu 30%)
  • zusätzlich werden folgende Boni gewährt:
    ... 500 Euro je Vorhaben, sofern ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt installiert wird (Ladepunkt ist bei dem zuständigen Netzbetreiber anzumelden)
    ... 800 Euro für Vorhaben, deren installierte bzw. ergänzte PV-Anlagenleistung über 10 kWp liegt
    ... 20 Euro pro m² PV-Modul für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen
  • maximale Förderhöhe 50.000 Euro
  • Förderung nur bis zu der Höhe, bei der das Verhältnis von Photovoltaik-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 Kilowattstunde (kWh) des Batteriespeichers beträgt

So läuft der Antrag

Seit dem 07.09.2021 ist eine Antragstellung für eine Förderung von einem Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher nicht mehr möglich.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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