Überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren (ausgelaufen)

Hinweis

Die Richtlinie ist zum 31.12.2020 ausgelaufen.

Auf einen Blick

Wenn Sie planen, Unternehmen durch den Einsatz überbetrieblich tätiger Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren bei der betrieblichen Integration von Flüchtlingen zu unterstützen, dann bietet Ihnen die NBank mit diesem Förderprogramm einen Zuschuss aus Landesmitteln.

  • Einsatz überbetrieblich tätiger Integrationsmoderatorinnen und -moderatoren
  • Zuschuss in Höhe von 90%
  • grundsätzlich 24 Monate Laufzeit
  • grundsätzlich maximal 2 Projekte je Landkreis, kreisfreier Stadt bzw. in der Region Hannover

Was fördern wir

Einsatz überbetrieblich tätiger IntegrationsmoderatorInnen mit u.a. folgenden Aufgaben:

Das fördern wir

  • Identifikation, Beratung und Zusammenführung von ausbildungs- bzw. beschäftigungsinteressierten Unternehmen mit interessierten Flüchtlingen
  • persönliche Unterstützung von Unternehmen bei betrieblichen Integrationsprozessen
  • Information betreuter Unternehmen und Flüchtlinge über flankierende Beratungs- und Förderangebote und Unterstützung beim Zugang zu diesen Leistungen

Die Aufgabenumsetzung erfolgt unter Einbindung Ehrenamtlicher und bei Bedarf unter Hinzuziehung professioneller Sprachmittlung sowie fachkundiger Dritter mit spezifischen Beratungskompetenzen.

Wen fördern wir

Wir fördern in Niedersachsen ansässige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, mit Erfahrungen in der Unterstützung von Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Migrantinnen und Migranten und insbesondere regionalräumlich tätige berufs- und branchenübergreifend ausgerichtete wirtschaftsnahe Organisationen sowie Organisationen mit Erfahrungen in der arbeitsmarktbezogenen Flüchtlingssozialarbeit.

Unsere Förderleistungen

  • Laufzeit maximal 24 Monate.
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 90%.
  • Förderfähig sind
    …tatsächliche Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto) der Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren bis max. Durchschnittssatz Entgeltgruppe 13 TV-L
    …pauschal 8.000 Euro pro Jahreszeitraum für allgemeine Verwaltungsausgaben, Ausgaben für Sprachmittlung und Fahrtkosten
    …Ausgaben für den nachgewiesenen Einsatz externer Beratungskompetenz max. 5.000 Euro pro Jahreszeitraum
  • Förderfähiger Umfang des Personaleinsatzes beträgt grundsätzlich 100% einer Vollzeitstelle. Tätigkeiten unter 50% einer Vollzeitstelle werden nicht gefördert.

So läuft der Antrag

Die Richtlinie ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Für diese Förderung können daher keine Anträge mehr gestellt werden.

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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