Lastenräder Niedersachsen (ausgelaufen)

Wichtige Hinweise!

Hinweis zur aktuellen Situation anlässlich der Rückrufaktion der Lastenräder des Herstellers Babboe: Nach aktuellem Stand tauscht der Hersteller die betroffenen Modelle aus. In diesem Fall ist die Förderung nicht beeinträchtigt. Sollten Sie den Kauf zurückabwickeln, teilen Sie uns dies bitte mit. Für weitere Fragen stehen wir unter lastenrad@nbank.de zur Verfügung.

Anträge werden nach Posteingangsdatum prioritär bearbeitet, so dass mit einer Bewilligungszeit von etwa 6 Wochen zu rechnen ist. Für die Bearbeitung der Verwendungsnachweise und der damit verbundenen Auszahlung ist derzeit mit einer Bearbeitungszeit von ca. 5 Monaten auszugehen.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Abarbeitung aller Vorgänge. Sofern Sie Ihren Antrag oder Verwendungsnachweis ordnungsgemäß über das Kundenportal abgesendet und per Post eingereicht haben, wird Ihr Vorgang nach Eingangsdatum bearbeitet.

Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages und Ihres Verwendungsnachweises ab, da dies zu weiteren Verzögerungen bei der Bearbeitung aller Anliegen führt.

Auf einen Blick

Sie sind ein Unternehmen, eine Körperschaft, ein Verein oder eine Stiftung und möchten ein Lastenrad, e-Lastenrad oder Lasten-S-Pedelec anschaffen? Mithilfe dieser Förderung zur Verbreitung von Lastenrädern können Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für den Erwerb eines Lastenrads beantragen.

  • Natürliche Personen (insb. Einzelunternehmen) und juristische Personen (insb. Gesellschaften, Vereine, (Gebiets-)Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Genossenschaften), die die geförderten Lastenräder im Rahmen eines unentgeltlichen Verleih-Systems anbieten
  • Bei Verleihanbietern werden bei maximal 10 Lastenrädern pro natürlicher oder juristischer Person gefördert
  • kommunale Gebietskörperschaften müssen pro Förderung mindestens drei Lastenräder beantragen
  • Zuschusshöhe: 400 Euro bei der Anschaffung eines Lastenrads und 800 Euro bei der Anschaffung eines e-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Anschaffung eines neuen Lastenrads, e-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs (ohne Zubehörteile)

Das fördern wir nicht

  • Erwerb gebrauchter Lastenräder
  • Nachrüstung von Lastenrädern mit Elektromotoren
  • Lastenräder, die ausschließlich für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas) und Lastenräder, die selbst bzw. deren Sonderaufbauten als Verkaufsfläche genutzt werden (z.B. sog. Coffeebikes, Bierbikes)
  • Ausgaben für die Entwicklung von Prototypen
  • Anschaffung von Lastenrädern, e-Lastenrädern und Lasten-S-Pedelecs zur entgeltlichen Vermietung
  • Anschaffung von Zubehörteilen wie Sitzkissen, Regenponchos, Sicherheitsschlössern, Luftpumpen, Fahrradhelmen etc. (diese Ausgaben sind im Angebot entsprechend auszuweisen)
  • Anschaffungen von Lastenrädern, soweit deren Beschaffung nach den Förderrichtlinien des Bundes förderfähig ist oder die Anschaffung mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird

Wen fördern wir

  • Natürliche (insb. Einzelunternehmen) und juristische Personen (insb. Gesellschaften, Vereine, Körperschaften, Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Genossenschaften), die ihren Hauptsitz, Ihre Niederlassung oder ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 400 Euro für die Anschaffung eines Lastenrads oder 800 Euro für die Anschaffung eines e-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs

Unsere Bedingungen:

  • Die Mindestzuladung (ohne Fahrer) beträgt 40 Kilogramm- Das Lastenfahrrad dient überwiegend dem Transport von Gütern (Transportzweck kann auch die Personenbeförderung sein, wenn dieses nicht der überwiegende Hauptzweck ist)

Weitere Informationen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms Lastenräder Niedersachsen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank.

Im Kundenportal werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag und alle weiteren zu unterschreibenden Unterlagen bitte aus und lassen uns diese unterschrieben postalisch zukommen.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie sich das erste Mal im Kundenportal der NBank anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch künftig Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.Durch Ausführen des „Prüfen“-Buttons können Sie feststellen, ob alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden. Erst dann ist ein Absenden des An-trags möglich.

  • Antrag Lastenräder Niedersachsen

Zusätzlich benötigte Dokumente

Bitte nehmen Sie sich Zeit und achten Sie darauf, die Formulare sorgfältig und vollständig auszufüllen. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich die im Kundenportal und auf der Homepage bereitgestellten Vordrucke:

  • Erklärung De-minimis-Beihilfen (nicht bei Privatpersonen notwendig)

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie Ihren Antrag und alle erforderlichen Unterlagen zunächst in elektronischer Form über das Kundenportal ab. Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen, in denen Ihre Unterschrift angefordert wird, aus und senden diese unterschrieben im Original per Post an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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