Klimaschutz durch Moorentwicklung (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Wenn Sie den Klimaschutz durch Verringerung der Freisetzung von CO₂ und anderen Treibhausgaben aus kohlenstoffreichen Böden fördern wollen, unterstützt Sie das Land Niedersachsen mit dieser Zuwendung. Neben der Fortführung konventioneller Ansätze der Moorerhaltung und -regeneration sollen innovative Ansätze zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden zielgerichtet entwickelt werden.

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie landwirtschaftliche, torfgewinnende, torfverarbeitende, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Unternehmen
  • Wiedervernässung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes in Mooren
  • Forschung, Entwicklung, Erprobung zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden
  • Zuschuss bis zu 75% in der stärker entwickelten Region (SER) und bis zu 85 % in der Übergangsregion (ÜR), in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100%
  • Mindestförderung ab 25% der förderfähigen Ausgaben oder ab 100.000 Euro

Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Wiedervernässung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes in Mooren
  • Vorbereitende Maßnahmen zu Wiedervernässung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes in Mooren, z. B. Erstellung von Gutachten, Planungen, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinations- und Beratungstätigkeiten, „Runde Tische“, Management- und Projektplanungsaufgaben, Monitoring und Erfolgskontrollen zur Optimierung von Vorhaben
  • Entwicklung, Erprobung und Vorbereitung, um Vorhaben zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden nachhaltig zu etablieren und im Zusammenhang stehende begleitende Forschung
  • Pilotprojekte zur Erprobung von Paludikulturen bei „nasser“ Landbewirtschaftung

Das fördern wir nicht

  • Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungsausgaben (Personal- und Sachausgaben).

Wen fördern wir

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, z.B. Gebietskörperschaften, Unternehmen, Stiftungen, Verbände und Vereine
  • Landwirtschaftliche, torfgewinnende, torfverarbeitende, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Unternehmen

Unsere Förderleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss: Maximale Förderhöhe 75% im SER-Gebiet und maximal 85% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100%
  • Mindestens 25% der förderfähigen Ausgaben oder 100.000 Euro (Ausnahme bei Vorbereitenden Maßnahmen: mind. 10.000 Euro bei Gebietskörperschaften sowie mindestens 5.000 Euro für sonstige Antragsteller)
  • Förderfähig sind Ausgaben für Planung, Personal, Bau- und Baunebenkosten, Beschaffung, Erwerb und Errichtung, Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustandes bei Versuchsflächen, Vergütung von Werkverträgen und Aufträgen über Dienstleistungen oder Sachleistungen, Sachausgaben, Grunderwerb, Pacht, Gestattungsverträge.
  • Auszahlung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU für denselben Zweck ist ausgeschlossen.

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.

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Förderberatung

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Team Hochschulen und Umwelt

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