Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Wenn Sie, vorzugsweise als Gemeinde oder Gemeindeverband, eine Maßnahme im Bereich der hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastruktur durchführen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Letztlich soll die Förderung insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen, z. B. durch ein attraktives und preisgünstiges Gewerbeflächenangebot.

  • Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten, Verkehrsanbindung von Gewerbebetrieben
  • Zuschuss grundsätzlich bis zu 60%

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Förderung seit dem 01.01.2022 ausschließlich in Zielgebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
  • Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz

Wen fördern wir

  • Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände oder Kooperationen von diesen
  • Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
  • Juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

Unsere Förderleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Grundsätzlich bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben
  • Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Förderung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastruktur stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank über unserer Kundenportal. Andernfalls ist eine Förderung ausgeschlossen. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn uns unterschrieben postalisch zukommen.

Persönliche Beratung

Bitte wenden Sie sich frühzeitig vor der eigentlichen Antragstellung an uns, um sich persönlich und individuell beraten zu lassen.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.

  • Antrag auf Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur

Zusätzlich benötigte Dokumente

Je nach Maßnahme und Antragsteller sind dem Antragsformular weitere Dokumente beizufügen. Im Rahmen unserer Antragsberatung besprechen wir gerne mit Ihnen, welche Antragsunterlagen wir von Ihnen benötigen. Eine erste Orientierung finden Sie im Reiter Downloads im folgenden Dokument:

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen postalisch an uns:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover

Bewertung durch Ämter für regionale Landesentwicklung

Die regionale Bedeutung der Projekte wird von den Ämtern für regionale Landesentwicklung bewertet. Ihre Aufgabe ist es, nachhaltige Regionalentwicklung auf Grundlage der regionalen Handlungsstrategien zu unterstützen.

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Matthias Franck

Matthias Franck

Regionen Braunschweig, Leine-Weser und Lüneburg
Carolin Ertmann

Carolin Ertmann

Region Weser-Ems

Wir sind für Sie da

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