Hochwasserhilfe für Unternehmen (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Niedersachsen bei der Beseitigung von Schäden, die durch die Hochwasser-Ereignisse vom 24.07.2017 bis 04.08.2017.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 50%
  • Schadenshöhe mindestens 2.000 Euro
  • Aufwendungen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit sowie Sachschäden an Vermögenswerten (Gebäude, Ausrüstung, Maschinen oder Lagerbestände)

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden, die durch die Hochwasser-Ereignisse vom 24.07. bis 04.08.2017 entstanden sind, in den Flusseinzugsgebieten:

    ... Aller mit dem Nebenfluss Oker und zugehörigen Oker-Nebenflüssen im nördlichen Harzvorland,
    ... Leine mit Innerste und zugehörigen Nebenflüssen im westlichen und nördlichen Harzvorland und
    ... östliche Nebengewässer der Weser zwischen Hannoversch-Münden und Rinteln.

    Hochwasserschäden und Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit unmittelbar durch das Hochwasser verursacht oder unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und -fahrzeuge. Nicht berücksichtigt werden Schäden, die wegen des Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind.

Wen fördern wir

  • Unternehmen
  • Angehörige freier Berufe

Unsere Förderleistungen

Bedingungen

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • max. 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • Schadenshöhe mindestens 2.000 Euro
  • Aufwendungen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit sowie Sachschäden an Vermögenswerten (Gebäude, Ausrüstung, Maschinen oder Lagerbestände)
  • Die geförderten Wirtschaftsgüter (Ausnahme: geringwertige Wirtschaftsgüter und Lagerbestände) müssen mindestens fünf Jahre nach Anschaffung/Reparatur in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt.
  • Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Schadenshöhe und des Zuschusses sind die Reparatur- oder Ersatzbeschaffungskosten. Davon sind als Vorteilsausgleich im Rahmen des Abzuges „neu für alt“ bis zu 30% abzuziehen.
    Der Abzug richtet sich nach dem Alter des Wirtschaftsguts und ist wie folgt gestaffelt:
    bis zu 6 Monate 0% Abzug,
    mehr als 6 bis 12 Monate 10% Abzug,
    mehr als 12 bis 24 Monate 20% Abzug,
    mehr als 24 Monate 30% Abzug.

So läuft der Antrag

In diesem Förderprogramm ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

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