Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur - Innovationsgutscheine (ausgelaufen)

Hinweis zur Antragsstellung

Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie Innovationsgutscheine zum 31.12.2022 endet. Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist aufgrund dessen nicht mehr möglich.

Zur Zeit wird an einem nachfolgenden Förderprogramm gearbeitet.

Auf einen Blick

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind können mit dieser Förderung die Unterstützung für die Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur erhalten. Ziel der Förderung ist die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch kleine und mittlere Unternehmen mit Hilfe von Forschungsinfrastrukturen.

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Beauftragung von Forschungseinrichtungen zur Unterstützung von Entwicklungsvorhaben
  • Verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen
  • Zuschuss in Höhe von 80%, maximal 30.000 Euro

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister zum Zweck der Entwicklung effizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, wie beispielsweise:
    • Konstruktionsleistungen
    • Service Engineering
    • Prototypenbau
    • Design
    • Produkttests zur Qualitätssicherung
    • Werkstoffstudien
    • Studien sowie Konzepte zur Fertigungstechnik
    • Unterstützung und Schulung im Bereich Wissenstransfer
    • Bereitstellung von Datenbanken, Bibliotheken, Laboratorien
    • Tests und Zertifizierungen

Wen fördern wir

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem zweiten Quartal 2019 nachweisen

Unsere Förderleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe maximal 30.000 Euro
  • Antragssteller müssen einen Umsatzrückgang im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem zweiten Quartal 2019 nachweisen

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag zur Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutscheine stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank.

Wie erfolgt die Antragstellung

Über die Internetseite der NBank kommen Sie zu unserem Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.

  • Antrag Innovationsgutscheine

Zusätzlich benötigte Dokumente

  • KMU Prüfschema
  • De-minimis-Erklärung
  • Gewerbeanmeldung

Bitte nehmen Sie sich Zeit und achten Sie darauf, die Formulare sorgfältig und vollständig auszufüllen. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich die im Kundenportal oder auf der Förderprogrammseite im Internet bereitgestellten Vordrucke.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie Ihren Antrag und alle erforderlichen Anlagen in elektronischer Form über das Kundenportal ab.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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