Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentl. Trägern sowie Kultureinrichtungen (ausgelaufen)

Keine Antragsstellung mehr möglich

Für das Förderprogramm ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich. Die EFRE-Fördermittel in dieser Richtlinie sind vollständig gebunden.

Zu unseren neuen Corona-Sonderprogrammen: Energieeinsparung und Energieeffizienz bei gemeinnützigen Organisationen

Auf einen Blick

Wenn Sie als öffentlicher Träger investive Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparung und Energieeffizienz planen und somit nachhaltig zur CO₂-Reduzierung sowie zum Schutz von Klima und Umwelt beitragen wollen, sind Sie mit diesem Förderprogramm gut beraten. Mithilfe dieser Förderung können Sie Kosten und Risiken auf ein vertretbares Maß reduzieren und die Anteilsfinanzierung als Antriebsmotor nutzen.

  • Betreiber öffentlicher Gebäude und Anlagen, sozialer und gesundheitlicher Einrichtungen sowie Kultureinrichtungen in Niedersachsen
  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienz
  • Zuschuss bis zu 50% und in der Übergangsregion (ehem. Regierungsbezirk Lüneburg) bis zu 60% (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen)
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Investitionen in die energetische Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden; einschließlich Sanierung oder Neuanschaffung von Anlagen, die der energetischen Versorgung vorgenannter Gebäude dient
  • die Speicherung Erneuerbarer Energien am Ort ihrer Entstehung
  • Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie inklusive der Errichtung von Wärmenetzen einschließlich der dazugehörigen Erstellung von Wärmekonzepten

Wen fördern wir

  • Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Organisationen („Non Profit Organisationen“ i. S. § 5 Abs. 1 Nr.9 KStG)
  • Soziale und gesundheitliche Einrichtungen
  • Kultureinrichtungen
  • Personen des Privatrechts in den Fällen, in denen sich die öffentliche Hand einer privaten Rechtsform bedient

Unsere Förderleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Maximale Förderhöhe 50% und in der Übergangsregion (ehem. Regierungsbezirk Lüneburg) bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderbetrag grundsätzlich mindestens 100.000 und maximal 1.000.000 Euro
  • Bei sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen Förderung zwischen 50.000 und 1.000.000 Euro
  • Bei Kultureinrichtungen beträgt die Förderung mindestens 25.000 Euro und maximal 1.000.000 Euro

So läuft der Antrag

Für das Förderprogramm ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich. Die EFRE-Fördermittel in dieser Richtlinie sind vollständig gebunden.

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Team Energieeffizienz und Vergaberecht

Team Energieeffizienz und Vergaberecht

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