Digitalisierungsberatung im Einzelhandel (Förderung im Rahmen des Programms "Niedersachsen Digital aufgeLaden") (ausgelaufen)

Hinweis zur Antragsstellung

Eine Antragsstellung ist seit dem 31.08.2022 nicht mehr möglich.

Erfreulicherweise können wir mitteilen, dass der Bewilligungszeitraum auf den 30.12.2022 verlängert worden ist.

Es ist zu erwarten, dass es zu einem erhöhten Antragseingang kommen wird. Wir bitten Sie die Durchführungszeiten entsprechend zu planen. Es kann zu einer verlängerten Bearbeitungszeit für Ihre Anträge kommen.
Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Ihre NBank.

Auf einen Blick

Durch die Beratungsförderung zur Digitalisierung werden die Einzelhandelsunternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Digitalisierungsstrategien und -maßnahmen angesichts der geänderten Anforderungen des Marktes, unterstützt. Nur durch nachhaltige Geschäftskonzepte, die digitale Lösungen einbeziehen, ist der Einzelhandel in der Lage, die Folgen der Corona-Krise abzufedern und sich grundsätzlich und für vergleichbare Lagen attraktiv, zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen. Bitte beachten Sie: in diesem Förderprogramm erfolgt die Antragstellung ausschließlich über die autorisierten Berater/innen.

  • Zuschuss 100 %, bzw. maximal 2.500 Euro
  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
  • Zuschussfähig sind das Beratungshonorar sowie Reisekosten, die mit der Beratung in Verbindung stehen

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Durchführung einer Digitalisierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels
    Einzelhandelsunternehmen sind Unternehmen, die Waren an Verbraucher, bzw. Endkunden veräußern. Waren sind bewegliche Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind.
  • Die fachliche Beratung umfasst zwingend folgende Inhalte
    …eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Einzelhandelsunternehmens und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Unternehmenstätigkeit (Standortbestimmung) und
    …eine Benennung des durch die COVID-19-Pandemie deutlich gewordenen Beratungsbedarfs (Potentialanalyse) und
    …eine darauf aufbauende individuelle Handlungsempfehlung mit einer Anleitung zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis (Handlungsempfehlungen).

Wen fördern wir

  • Antragstellung durch autorisierte Beratungsunternehmen
  • Einzelhandelsunternehmen (KMU), welches vor dem 01.03.2020 gegründet worden sein muss mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

Bedingungen

  • Förderhöhe 100 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 2.500 Euro
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
  • Zuschussfähig sind das Beratungshonorar sowie Reisekosten, die mit der Beratung in Verbindung stehen
  • Das Beratungshonorar darf einen Tagessatz von 1.100 Euro nicht übersteigen
  • Die Beratung ist ausschließlich als Einzelberatung durchzuführen
  • Das Beratungsunternehmen muss über seine erfolgte Beratungsleistung einen Bericht in Textform erstellen und diesen dem Einzelhandelsunternehmen im Anschluss zur Verfügung stellen
  • Das Einzelhandelsunternehmen bestätigt die vertragsmäßige Erbringung dieser Leistung auf dem Verwendungsnachweis
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfen der Europäischen Union

Voraussetzungen

  • Autorisierung und Feststellung der Eignung durch die Digitalagentur Niedersachsen
    Die Digitalagentur Niedersachsen stellt auf Antrag die Eignung fest und autorisiert damit das Beratungsunternehmen geförderte Digitalisierungsberatungen im Einzelhandel durchzuführen.

So läuft der Antrag

Die Antragstellung erfolgt nur über die autorisierten Beratungsunternehmen!

Den Antrag auf Förderung einer Digitalisierungsberatung im Einzelhandel stellen Sie als Beratungsunternehmen bitte vor Beginn der Beratung bei der NBank.

Im Kundenportal der NBank werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online und zusätzlich auch noch im Original per Post ein.

Sie sind ein niedersächsisches Einzelhandelsunternehmen und an der Digitalisierungsberatung interessiert? Auf der Webseite der Digitalagentur finden Sie potenzielle Beraterinnen und Berater, mit denen Sie diesbezüglich Kontakt aufnehmen können.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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