Corona-Hilfe für die Reisebusbranche (ausgelaufen)

Schlussabrechnung

Bis zum 30.09.2023 ist eine Schlussabrechnung über das Kundenportal einzureichen, wenn die Corona-Hilfe für die Reisebusbranche für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 bewilligt wurde.

Auf einen Blick

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen, welches Beförderungsleistungen in der Reisebusbranche erbringt, infolge der COVID-19-Pandemie unmittelbar oder mittelbar durch vollständige oder teilweise Schließungen sowie den damit verbundenen Maßnahmen erhebliche Umsatzverluste erlitten haben, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.

  • Gewerbliche Unternehmen, welche Beförderungsleistungen in der Reisebusbranche erbringen
  • Billigkeitsleistung pro Fahrzeug bis 68.200 Eurp bzw. 20.460 Euro

Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Ausgleichszahlung für Vorhaltekosten für die durch die COVID-19-Pandemie nicht zum Einsatz gekommenen Omnibusse im Zeitraum 17.03.2020 bis 30.06.2021

Wen fördern wir

  • Gewerbliche Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Sofern man nicht alle Fördervoraussetzungen selbst erfüllt, ist eine Antragstellung auch als Verbundunternehmen möglich (mit nachvollziehbarer Darstellung der unternehmerischen Gestaltung)
  • nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind

Unsere Förderleistungen

  • Gefördert werden Kraftfahrzeuge, die
    ... vorwiegend für die Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegt und gebaut sind und
    ... über keine Stehplätze sowie über mehr als acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz verfügen
    ... Ausstattung mit Stehplätzen ist unschädlich, soweit das antragstellende Unternehmen mit einer rechtsverbindlichen Eigenerklärung versichert, dass der Einsatz im Gelegenheitsverkehr nur unter Verwendung der Sitzplätze stattfindet
  • Kraftfahrzeug muss sich vor dem 17.03.2020 und während des berücksichtigungsfähigen Zeitraums bis zum 30.06.2021 im Besitz des antragstellenden Unternehmens befunden haben
  • förderfähig sind:
    … Tilgungsraten und Zinsaufwendungen laufender Fahrzeugfinanzierungen aus Kredit-, Leasing- oder Mietverträgen für Omnibusse im Besitz, aber nicht im Eigentum des antragstellenden Unternehmens
    … Abschreibungen für Anlagevermögen für Omnibusse im Eigentum und Besitz des antragstellenden Unternehmens
  • Vorhaltekosten für den Zeitraum 01.11.2020 bis 30.06.2021 sind nur bei Vorlage einer Erklärung eines/einer Steuerberater/in, der/die bestätigt, dass der Umsatzverlust im Verhältnis zum Vergleichsmonat 2019 weniger als 30% beträgt, förderfähig
  • ansetzbar sind:
    … Fahrzeuge mit überwiegendem Einsatz im Gelegenheitsverkehr: maximal 341 Einsatztage pro Fahrzeug (März 2020: 11 Einsatztage, restliche Monate: 22 Einsatztage) sowie bis zu 200 Euro Vorhaltekosten pro Einsatztag und Fahrzeug, maximal 68.200 Euro pro Fahrzeug
    …. für Fahrzeuge die neben einem überwiegenden Einsatz im Gelegenheitsverkehr für Zwecke des Linienverkehrs oder freigestellten Schülerverkehr nur vorübergehend im Gelegenheitsverkehr (Kombibusse) eingesetzt wurden: maximal 341 Einsatztage pro Fahrzeug (März 2020: 11 Einsatztage, restliche Monate: 22 Einsatztage) sowie bis zu 60 Euro Vorhaltekosten pro Einsatztag und Fahrzeug, maximal 20.460 Euro pro Fahrzeug
  • Als Einsatztage werden nur berücksichtigt:
    … ausschließlich tatsächlich nachgewiesene Einsatztage im Gelegenheitsverkehr während des Vergleichszeitraumes im Jahr 2019,
    … Tage, an welchen das entspreche Fahrzeug für Beförderungsleistungen gleich welcher Art eingesetzt wurde, sind in Abzug zu bringen
  • Bei Umsatzverlusten von mehr als 30% kann die Überbrückungshilfe III in Anspruch genommen werden, sodass in den entsprechenden Monaten als Vorhaltekosten nur die Abschreibungen für Anlagevermögen anerkannt werden
  • Erstattet wird in diesem Fall nur ein Anteil der Abschreibungen für Anlagevermögen in Höhe von
    ...bis zu 50% bei mehr als 70% Umsatzrückgang,
    … bis zu 70% bei Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%,
    … bis zu 80% bei Umsatzrückgang zwischen 30% und unter 50 %
    im jeweiligen Monat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung ist in diesem Förderprogramm nicht mehr möglich.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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