Corona-Hilfe für das Taxi- und Mietwagengewerbe (ausgelaufen)

Antragstellung / Schlussrechnung

Die Antragstellung ist mit Ablauf des 30.06.2022 nicht mehr möglich.

Die Schlussabrechnung ist bis zum 30.09.2023 bei der NBank einzureichen. Die Formulare "Allgemeiner Verwendungsnachweis Corona-Hilfe" und "Anlage zum Verwendungsnachweis Corona-Hilfe für das Taxi- und Mietwagengewerbe" finden Sie im Downloadbereich dieser Förderprogrammseite.

Auf einen Blick

Sie erbringen als gewerbliches Unternehmen Beförderungsleistungen im Taxi- und Mietwagengewerbe und haben infolge der COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten? Dann sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.

  • Billigkeitsleistung in Form eines paschalisierten Umsatzverlustausgleichs für den Zeitraum vom 17.03.2020 bis zum 30.06.2021
  • Förderhöhe mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro
  • gewerbliche Unternehmen, welche Beförderungsleistungen im Taxi- und Mietwagengewerbe erbringen

Was fördern wir

Wir fördern Ihren Umsatzverlust, den Sie infolge der COVID-19-Pandemie erlitten haben:

Das fördern wir

  • Umsatzverluste bzw. Liquiditätsengpässe, die im Zeitraum vom 17.03.2020 bis 30.06.2021 in Folge der Covid-19-Pandemie enstanden sind

Das fördern wir nicht

  • Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind

Wen fördern wir

  • Gewerbliche Unternehmen der Taxibranche oder des Mietwagengewerbes mit Sitz und Betriebsstelle in Niedersachsen
  • Sofern man nicht alle Fördervoraussetzungen selbst erfüllt, ist eine Antragstellung auch als Verbundunternehmen mit Sitz und Betriebsstelle in Niedersachsen möglich (mit nachvollziehbarer Darstellung der unternehmerischen Gestaltung)

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • nicht rückzahlbare Billigkeitsleistung in Form eines paschalisierten Umsatzverlustausgleichs in Höhe von:

… bis zu 17,5% des nachgewiesenen Umsatzverlustes für Unternehmen mit bis zu 3 konzessionierten und dauerhaft betriebenen Fahrzeugen
… bis zu 15% des nachgewiesenen Umsatzverlustes für Unternehmen mit bis zu 6 konzessionierten und dauerhaft betriebenen Fahrzeugen
… bis zu 12,5% des nachgewiesenen Umsatzverlustes für Unternehmen mit bis zu 10 konzessionierten und dauerhaft betriebenen Fahrzeugen
… bis zu 10% des nachgewiesenen Umsatzverlustes für Unternehmen mit mehr als 10 konzessionierten und dauerhaft betriebenen Fahrzeugen

Unsere Bedingungen:

  • Umsatzverlust bzw. Liquiditätsengpass muss in Folge der vollständigen oder eingeschränkten Geschäftstätigkeit auf Grund behördlicher Restriktionen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie entstanden sein.
  • Eine Förderung je antragstellendem Unternehmen bzw. Verbundunternehmen
  • Beförderungsleistungen mit Taxen oder Mietwagen müssen im berücksichtigungsfähigen Zeitraum aufrechterhalten worden sein und wurden auch nach dem 30.06.2021 nicht eingestellt oder aufgegeben
  • Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen nach dem PBefG muss am 16.03.2020 bestanden haben
  • Umsatz aus Beförderungsleistungen und Ersatzleistungen aus Beförderungsverträgen von mindestens 10.000 Euro pro eingesetztem Fahrzeug im Zeitraum vom 17.03.2020 bis 30.06.2021

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen stellen Sie bitte vollständig per Post bis zum 30.06.2022 bei der NBank. Sie finden das Antragsformular und alle zusätzlich benötigten Antragsunterlagen auf dieser Seite unter "Downloads".

Benötigte Dokumente

Für die Antragstellung benötigten Sie folgende Dokumente:

  • Antragsformular
  • Nachweis der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen nach dem PBefG
  • Monatliche durch steuerliche Beratungen attestierte betriebswirtschaftliche Aus-wertungen (BWA) zzgl. etwaiger Abschlussbuchungen
  • Bescheide über anderweitige staatliche COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen,
  • Beihilferechtliche Erklärungen

Bitte nehmen Sie sich Zeit und achten Sie darauf, die Formulare sorgfältig und vollständig auszufüllen. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich die auf unserer Webseite bereitgestellten Vordrucke.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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