Breitbandausbau Niedersachsen (ausgelaufen)

Auslaufen der Richtlinie

Wichtiger Hinweis: In diesem Programm können keine Anträge mehr gestellt werden, da die Mittel ausgeschöpft sind. Die Richtlinie lief zum 31.12.2021 aus.

Auf einen Blick

Wenn Sie als niedersächsische Gebietskörperschaft die Breitbandinfrastruktur nachhaltig auf ein zukunftsfähiges Niveau anheben möchten, sprechen Sie uns an. Die Förderung unterstützt Betreibermodelle, die einen landkreisweiten Breitbandausbau bewirken.

  • Gebietskörperschaften in Niedersachsen
  • Auf- oder Ausbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen in unterversorgten Gebieten (weißer NGA-Fleck) auf mindestens 50 MBit/s
  • Kommunales Netz
  • Erschließungsgebiet ist weißer NGA-Fleck (unter 30 Mbit/s)
  • Zuschuss bis zu 25%, maximal 7 Mio. Euro

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Netzseitige, passive Breitbandinfrastrukturmaßnahmen in unterversorgten Gebieten
  • Notwendige Tiefbauleistungen sowie das Verlegen von Leerrohren
  • Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck

Wen fördern wir

Kommunale Gebietskörperschaften, Samtgemeinden und kommunale Zusammenschlüsse, die bereits einen Antrag bei der NBank gestellt haben.

Unsere Förderleistungen

  • bis zu 25% der Investitionsausgaben
  • maximal 7 Mio. Euro
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderfähig sind Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser und/oder Tiefbauleistungen mit der Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Anschlusseinrichtungen einschließlich Maßnahmen, durch die ein leistungsfähiges Netz im Rahmen eines NGA-Gesamtprojektes entsteht oder die Mitverlegung von Leerrohren mit oder ohne Kabel bei anderweitig geplanten Erdarbeiten. Auch Finanzierungsaufwendungen für die vorgenannten Positionen können gefördert werden.
  • Nicht förderfähig sind Umsatzsteuer (soweit als Vorsteuer abzugsfähig), aktive Netzkomponenten, Mehrausgaben aufgrund nachträglicher Planänderungen oder –fehler, Reparaturausgaben, Anwalts- und Gerichtskosten, unentgeltliche Leistungen Dritter, alle Ausgaben, die auch unabhängig von der geförderten Maßnahme entstehen würden, laufende Personalausgaben, die über die in Ziffer 5.6 der Richtlinie genannten, einmaligen Ausgaben hinausgehen sowie Grunderwerbsausgaben.

So läuft der Antrag

Für das Förderprogramm ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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