Aufstockung der Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus (ausgelaufen)

Antragstellung / Schlussabrechnung

Die Antragstellung ist mit Ablauf des 30.06.2022 nicht mehr möglich.

Die Schlussabrechnung ist bis zum 31.10.2023 über das Kundenportal bei der NBank einzureichen.

Eine Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 ist möglich, sofern diese bei der Überbrückungshilfe III und/oder III Plus ebenfalls beantragt und genehmigt wurde.

Auf einen Blick

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder Soloselbstständiger der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes durch die COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten haben und Ihnen bereits eine Überbrückungshilfe III und/oder III Plus bewilligt wurde, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.

  • Gewerbliche Unternehmen und Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes
  • Billigkeitsleistung bis 50.000 Euro

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Umsatzverlust in den Bezugsmonaten Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 durch die COVID-19-Pandemie

Wen fördern wir

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Soloselbständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

  • vorliegende Bewilligung einer Überbrückungshilfe III und/oder III Plus für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen
  • eine Förderung je Unternehmen bzw. Antragstellendem
  • Veranstaltungswirtschaft:
    … Billigkeitsleistung in Höhe von 20 % der Umsatzverluste von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber zum Jahr 2019 für die ersten 100.000,00 Euro
    … Billigkeitsleistung in Höhe von 15 % für darüberhinausgehende Verlustbeträge
  • Schaustellergewerbe:
    … Billigkeitsleistung in Höhe von 12,5 % der Umsatzverluste von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber zum Jahr 2019 und in Höhe von 25 % der in diesen Monaten des Jahres fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen oder
    … Billigkeitsleistung in Höhe von 20 % von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber zum Jahr 2019 für die ersten 100.000,00 Euro und in Höhe von 15 % für darüberhinausgehende Verlustbeträge
  • Nachweis des tatsächlich entstandenen Umsatzrückgangs im Rahmen der Schlussabrechnung bis spätestens 31.12.2022

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf die Aufstockung Überbrückungshilfe für gewerbliche Unternehmen und Soloselbstständige der Veranstaltungswirtschaft und des Schaustellergewerbes stellen Sie bitte über das Kundenportal der NBank.

Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente ausschließlich online ein.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.

Zusätzlich benötigte Dokumente

Bitte nehmen Sie sich Zeit und achten Sie darauf, die Formulare sorgfältig und vollständig auszufüllen. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich die im Kundenportal und auf der Homepage bereitgestellten Vordrucke:

  • Kopie des Bescheides über die gewährte Überbrückungshilfe III und/oder III Plus
  • Unternehmensverbund: Erklärung zum Antrag, aus der die Verbundunternehmen und deren Strukturen hervorgehen
  • Beihilferechtliche Erklärungen (bei Unternehmensverbund für sämtliche verbundene Unternehmen)

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie den Antrag und alle erforderlichen Anlagen in elektronischer Form über das Kundenportal ab.

Persönliche Beratung

Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer Beratungsstellen.

Beratung, Fragen, Termine

Montag bis Freitag
von 8.00 bis 17.00 Uhr
Tel: 0511 30031-9333
Fax: 0511 30031-119333

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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