Wärmepumpenquartiere

Auf einen Blick

Mit diesem Programm wird in Ergänzung zu der Bundesförderung in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren der Einbau von Wärmepumpensystemen mit einer Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik gefördert.

  • Die Förderung erfolgt in Ergänzung von Zuwendungen nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BAFA)
  • Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung
  • Fördersumme von 500 Euro bis maximal 7.250 Euro für die Wärmepumpe + max. 2.500 Euro für den Einbau der Messtechnik

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Es handelt sich um eine Förderung von speziellen Wärmepumpen für Quartiere.

Das fördern wir

  • Elektrische Wärmepumpensysteme mit einer Mess-, Steuerung-, Regelungs- und Übertragungstechnik sowie deren Einbau

Wen fördern wir

  • Privatpersonen aus den folgenden Wohnquartieren:

Gemeinde Auhagen / Dürholzkampe SüdStadt Celle / Nördliche Lüneburger HeerstraßeStadt Damme / Westlich der BahnGemeinde Hilter am Teutoburger Wald / Erkings HofStadt Leer (Ostfriesland) / Nordwestliche Groninger Straße

  • Wohnquartiere i. S. der Richtlinie sind solche, die die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) über ein öffentliches Interessensbekundungsverfahren ermittelt hat

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Die Höhe der Zuwendung je Wärmepumpensystem beträgt in Ergänzung zu der Bundesförderung in:
    ... Neubauquartieren mit dezentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen 5.000 Euro
    ... Neubauquartieren mit dezentraler Luftwärmeerschließung und dezentralen Luftwärmepumpen 500 Euro
    ... Bestandsquartieren mit dezentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen 7.250 Euro
    ... Bestandsquartieren mit zentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen 6.750 Euro
    ... Neubauquartieren mit zentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen 4.000 Euro
  • Die Förderung der Mess-, Steuerung-, Regelungs- und Überwachungstechnik nach Vorgaben der KEAN oder eines von der KEAN benannten Partners einschließlich deren Einbau beträgt 2.500 Euro

Unsere Bedingungen:

  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt einer „Eingangsbestätigung“ durch die KEAN begonnen werden- Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip und unter Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Die Beantragung erfolgt vor Beginn des Vorhabens bei der KEAN.

Sie haben weitere Fragen? Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Diesen Beitrag teilen: