Unterstützung Flugplätze (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Sie betreiben einen Flugplatz in Niedersachsen und hatten aufgrund der COVID-19-Pandemie bedingten Schließung wirtschaftliche Defizite zu verzeichnen? Mithilfe der Billigkeitsleistung „Unterstützung Flugplätze“ der NBank können Sie einen Ausgleich der erlittenen Umsatzeinbußen erhalten.

  • Flugplätze im Hoheitsgebiet des Landes Niedersachsen
  • Ausgleich der erlittenen Umsatzeinbußen im Zeitraum vom 04.03.2020 bis zum 30.06.2020

Was fördern wir

Das fördern wir

  • unabwendbare laufende Betriebskosten, die im Zeitraum vom 04.03.2020 bis zum 30.06.2020 entstanden sind
  • Für die Flugplätze Baltrum, Langeoog, Harle, Norddeich und von den Bewegungszahlen vergleichbare Plätze im Jahr 2020 je 29.000 Euro sowie im Jahr 2021 je 24.000 Euro
  • Für die Flugplätze Wangerooge, Norderney, Juist, Borkum, Wilhelmshaven, Emden, Nordhorn-Lingen, Cuxhaven/Nordholz, Hildesheim und von den Bewegungszahlen vergleichbare Plätze im Jahr 2020 je 93.000 Euro sowie im Jahr 2021 je 72.000 Euro
  • Für Verkehrsflughäfen je 800.000 Euro
  • Für internationale Verkehrsflughäfen mit mehr als einer Million Passagiere im Jahr 2019 zusätzlich bis zu 1.703.000 Euro

Wen fördern wir

Betreiber von Flugplätzen in Niedersachsen, die von wesentlicher Bedeutung für die Daseinsvorsorge sowie die regionale Wirtschaft oder die Gesamtwirtschaft Niedersachsen sind

Unsere Förderleistungen

Bedingungen

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Höhe des Zuschusses abhängig von den Bewegungszahlen der Flugplätze
  • eine Reduzierung des Betriebes im Zeitraum vom 04.03.2020 bis zum 30.06.2020 um mindestens 25% im Vergleich zum Vorjahr 2019
  • ausgeschlossen sind Antragsteller, die die Geschäftstätigkeit vor dem 31.12.2021 dauerhaft eingestellt haben
  • Zuschuss erfolgt im Rahmen der “Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“, der “De-Minimis-Beihilfen“ oder der „Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze“

Voraussetzungen

  • Kausalität zur COVID-19-Pandemie
    Die finanziellen Defizite sind als Folge der behördlichen Restriktionen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie nachzuweisen.
  • Antragstellung
    Die Antragstellung erfolgt durch Einreichung des unterzeichneten Antragsformulars im Original bei der NBank. Anträge müssen der NBank spätestens bis zum 30.11.2020 vorliegen.

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung ist in diesem Förderprogramm nicht mehr möglich.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Diesen Beitrag teilen: