Auf einen Blick
Sie betreiben ein Start-up-Zentrum und unterstützen damit Start-ups durch Coaching und Intensivbetreuung in der Gründungs- und Seedphase?
Die Förderung trägt dazu bei, dass Start-ups in der Frühphase bei ihrer unternehmerischen Entwicklung und Professionalisierung und bei der Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie beim Aufbau unternehmerischer Strukturen gestärkt werden.
- Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
- Förderung von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
- Komfortable Antragstellung und erleichterte Abwicklung bei Mittelabrufen
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Unterstützung von Start-ups durch einen individuellen Coaching- und Qualifizierungsprozess
- Intensivbetreuung im Gründungsprozess bzw. in der Seed-Phase
- Personalkosten und Kosten von externen Dienstleistungen zur Durchführung des Coachings und der Betreuung
- Räumlichkeiten (Miete ohne Nebenkosten) für die Errichtung bzw. den Ausbau von Start-up-Zentren
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings
- Ausgaben für Büroausstattung und Reisekosten
Das fördern wir nicht
- Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der De-Minimis-Verordnung (max. 300.000 Euro pro Unternehmen in drei Steuerjahren). Begünstigte sind hierbei die Letztempfängerinnen und Letztempfänger (Start-ups). Die Vorteile aus der Förderung werden vollständig von den Start-up-Zentren (Erstempfangende) an die Start-ups (Letztempfangende) weitergereicht.
Wen fördern wir
- Betreiber eines Start-up-Zentrums als Erstempfangende
- Das Start-up-Zentrum muss seinen Sitz in Niedersachsen haben und ein bestehendes oder geplantes Engagement als akkreditierte begleitende Einrichtung im Rahmen des Gründungsstipendiums nachweisen können.
- Das Start-up-Zentrum leitet die Vorteile aus der Förderung an die Letztempfangenden weiter. Dies sind Einzelpersonen, Projektteams als Zusammenschluss von Einzelpersonen noch ohne gesellschaftsrechtliche Gründung oder Start-ups in den ersten fünf Jahren nach Gründung.
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Höchstfördersumme 300.000 Euro während des Bewilligungszeitraums
Unsere Bedingungen:
- Wir benötigen eine Beschreibung des Vorhabens und des geplanten Mitteleinsatzes von Ihnen.
- Der Bewilligungszeitraum beträgt max. 3 Jahre
- Die Auszahlung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip. Die zuwendungsfähigen Kosten werden in Form pauschaler fester Beträge in Höhe von 3.364 Euro pro betreutem Letztempfangenden pro Monat anerkannt.
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.