Brachflächenrecycling - Sanierung von verschmutzten Flächen (ausgelaufen)

Hinweis

Keine Antragstellung für dieses Förderprogramm mehr möglich.

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Investoren und Gebietskörperschaften dabei, brachliegende Industrie- und Gewerbeflächen mit Schadstoffbelastungen wieder als Wohn- und Gewerbegebiete bzw. als Freiraum und grüne Infrastruktur nutzbar zu machen. Umweltschäden auf diesen oft gut gelegenen und angebundenen Flächen können so trotz eines hohen Sanierungsaufwands beseitigt werden.

  • Förderfähige Ausgaben von mindestens 50.000 Euro
  • Abgestimmtes Nachnutzungskonzept
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 75 %

Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Sanierung verschmutzter Brachflächen (einschließlich Konversionsflächen) zur Beseitigung von Umweltschäden und zur nachhaltigen Nachnutzung (bauliche Nachnutzung, Schaffung von Freiräumen und grüner Infrastruktur)
  • erforderliche Detailplanungen und Überwachungsmaßnahmen
  • Gebäudeabbrüche soweit die Ausgaben hierfür die übrigen zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen
  • Förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Detailplanung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen, die Durchführung von Untersuchungen des Bodens oder des Wassers, Erd-, Tiefbau- und Abbrucharbeiten, Laborleistungen und für die Abfallentsorgung.

Das fördern wir nicht

  • Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn der Antragssteller oder ein Dritter zur Durchführung des Vorhabens ganz oder teilweise verpflichtet und diese Verpflichtung durchsetzbar ist.

Wen fördern wir

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen des privaten Rechts

Unsere Förderleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderung maximal 50 % im SER-Gebiet, im ÜR-Gebiet maximal 60 % der förderfähigen Ausgaben, im Einzelfall Aufstockung auf maximal 65 % im SER-Gebiet, im ÜR-Gebiet auf maximal 75 %
  • Wird der Zuschuss an ein Unternehmen gewährt, reduzieren sich die förderfähigen Ausgaben um die durch die Sanierung entstehende Wertsteigerung der Fläche.
  • Wird der Zuschuss nicht an ein Unternehmen gewährt, so gilt:
    … liegen die förderfähigen Gesamtausgaben über 1 Mio. Euro, werden bei der Berechnung der Förderung die voraussichtlich generierten Nettoeinnahmen berücksichtigt.

    … liegen die förderfähigen Gesamtausgaben unter 1 Mio. Euro, wird bei der Berechnung der Förderung die Wertsteigerung des Grundstücks berücksichtigt.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf eine Förderung zur Sanierung verschmutzter Flächen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank.

Über die Internetseite der NBank kommen Sie zu unserem Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn uns unterschrieben postalisch zukommen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte der Antragstellung. Eine Liste aller Vordrucke und Dokumente zum Download finden Sie unter „Downloads“.

Antrag herunterladen und ausfüllen

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus. Gerne stehen wir oder das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen (b|z|n) zur Unterstützung zur Verfügung.

Das b|z|n berät Sie gerne in technischen Fragen und unterstützt Sie bei der Zielgebietsabgrenzung („weiße NGA-Flecken), bei Fragen zur technischen Nachhaltigkeit und der Netzabdeckung sowie bei der Bewertung der Beihilfekonformität.

Bitte beachten Sie die „Allgemeinen Bedingungen für den Kommunalen Breitbandkredit Niedersachsen“, deren Kenntnisnahme Sie im Kreditantrag bestätigen müssen.

Zusätzlich benötigte Dokumente

Beantragen Sie Ihre Förderung

Senden Sie den unterschriebenen Kreditantrag im Original vollständig mit allen zusätzlich benötigten Dokumenten an unsere Anschrift. Sie können uns diese Unterlagen gerne auch vorab per Fax oder E-Mail übermitteln.

Per Post:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
- Kreditservice -
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Per Fax:
0511 30031-119418

Per Mail:
kommunalkredite@nbank.de

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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