Fördercheck Hochwasserhilfe 2023 - Unternehmen

Handelt es sich bei Ihnen um ein Unternehmen oder um einen Angehörigen/ eine Angehörige freier Berufe in Niedersachsen?

Förderberechtigt sind nur Unternehmen, die bei einem deutschen Finanzamt geführt sind und vor dem 24.12.2023 gegründet haben.

Liegt Ihre Betriebsstätte in den niedersächsischen Teilen der Einzugsgebiete der vom Hochwasser 2023 betroffenen Gewässer?

Förderberechtigt sind nur Unternehmen, die in den Einzugsgebieten der vom Hochwasser betroffenen Gewässer liegen.

Sind die entstandenen Schäden an der zu Ihrem Unternehmen gehörenden Betriebsstätte unmittelbar auf das Hochwasserereignis mit Schadenseintritt ab 24.12.2023 zurückzuführen?

Es muss ein direkter Zusammenhang bestehen, zwischen dem Hochwasserereignis und den Schäden, die an den Betriebstätten des Unternehmens entstanden sind.

Wird Ihre von Hochwasserschäden betroffene Betriebsstätte samt den zugehörigen Vermögensgegenstände überwiegend gewerblich genutzt?

Förderfähig sind Vermögensgegenstände, die überwiegend gewerblich genutzt werden.

Gehört Ihr Unternehmen einer öffentlich rechtlichen Trägerschaft an?

Unternehmen, die sich in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befinden, gelten als nicht antragsberechtigt.

Der Schaden wird zum Zeitpunkt der Gewährung der Hilfe voraussichtlich mindestens 5.000,00 Euro betragen?

Die Mindestschadenshöhe zum Zeitpunkt der Gewährung der Hilfe muss eine Summe in Höhe von mindestens 5.000 Euro betragen.

Liegt für Ihr Unternehmen ein Insolvenzantrag vor oder besteht die Pflicht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens?

Unternehmen mit einem laufenden oder angezeigten Insolvenzantrag sind nicht förderfähig.

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