Auf Grund der aktuellen Lage wird die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweise grundsätzlich bis spätestens zum 30.09.2023 verlängert. Dies gilt für noch offenen Projektförderungen dieser Richtlinie. Separate Änderungsanträge bezüglich der Verlängerung des Bewilligungszeitraums müssen nicht gestellt werden.
Detaillierte Anleitungen zur Erstellung eines Verwendungsnachweises