Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe (ausgelaufen)

Verlängerung des Bewilligungszeitraumes / Info zum Verwendungsnachweis

Die Investitionsmaßnahmen können auf schriftlichen Antrag und unter der Angabe von Gründen bis zum 31.12.2023 verlängert werden.
Die Beantragung der Verlängerung erfolgt formlos per E-Mail an die Adresse neustart.invest.Gaststaetten@NBank.de.

Reichen Sie bitte nach Beendigung des Investitionsvorhabens den Verwendungsnachweis ein. Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung.

Auf einen Blick

Sie sind ein Unternehmen des Gaststättengewerbes und wollen den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie in Niedersachsen mit neuen Investitionsvorhaben entgegenwirken? Mithilfe der Förderung „niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ der NBank können Sie für investive Qualitätsverbesserung Ihres Angebots einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

  • Unternehmen des Gaststättengewerbes im Sinne des §1 NGastG
  • Investitionen, die einer nachhaltigen Betriebsführung in ökologischer, ökonomischer und/oder sozialer Hinsicht dienen oder
  • Investitionen, die bestehende Arbeitsprozesse optimieren und damit Arbeitsplätze und/oder den Weiterbetrieb des Unternehmens sichern
  • Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80%

Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.

Was fördern wir

  • Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren zum Umbau, zur Erweiterung und zu sonstigen Modernisierungsmaßnahmen bestehender Betriebe
  • Unternehmen, die bereits einen Zuwendungsbescheid in diesem Förderprogramm erhalten haben, sind nicht erneut antragsberechtigt.

Das fördern wir

  • Nicht förderfähig sind Ausgaben für Fahrzeuge, Grunderwerb, Finanzierungskosten, die Umsatzsteuer, die nach dem UStG als Vorsteuer abziehbar ist, Leasing- oder Mietausgaben, Personalausgaben, Eigenleistung, Einzelbelege, deren Betrag unterhalb von 500 Euro liegt

Wen fördern wir

  • Unternehmen des Gaststättengewerbes im Sinne des § 1 NGastG mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind, dauerhaft am Markt tätig sind, im Haupterwerb betrieben werden und die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen

Unsere Förderleistungen

  • Umsatzrückgang durch die COVID-19-Pandemie in den Monaten April 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2019
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe mindestens 5.000 Euro und maximal 100.000 Euro
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Antragstellung muss spätestens bis zum 31.12.2021 erfolgt sein.
  • Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zum 31.10.2022. Es sind nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben förderfähig (ausschlaggebend ist der Lieferzeitpunkt).

So läuft der Antrag

In diesem Förderprogramm ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Diesen Beitrag teilen: