Landschaftswerte (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Dieses Programm fördert Projekte, die einen nachhaltigen Beitrag zur Bewahrung, zum Schutz und zur Förderung des Natur- und Kulturerbes leisten, indem sie die Entwicklung der geschützten Natur und Landschaft positiv beeinflussen und zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum beitragen. Es steigert die Qualität vorhandener Angebote und schafft neue, attraktive Infrastrukturen – beispielsweise durch die Sicherung und Entwicklung natürlicher Infrastrukturen, durch Erhöhung der Biodiversität oder durch Ökosystemdienstleistungen.

  • Nachhaltige Aufwertung von Kulturlandschafts- und Naturerbe
  • Naturschutzgerechtes Wirtschaften (Partnerbetriebe, Naturschutzprodukte)
  • Sicherung von Biologischer Vielfalt und Grüner Infrastruktur
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 50% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet

Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Errichtung, Ausbau und Aufwertung von Informationseinrichtungen
  • Naturschutzbildungsangebote, Besucherlenkungsmaßnahmen, Schaffung von Naturbeobachtungsmöglichkeiten
  • Konzeptionelle Vorhaben im Rahmen des Kulturlandschafts- und Naturerbes
  • Angebote zur Förderung der Inklusion entsprechend den Zielen der Aufwertung des niedersächsischen Naturerbes
  • Netzwerke von Partnerbetrieben und –initiativen, Entwicklung und Vermarktung von Naturschutzprodukten
  • Renaturierungsmaßnahmen, Wiederherstellung bzw. Sanierung naturnaher Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen
  • Herstellung, Ergänzung und Vernetzung von Biotopverbundsystemen
  • Schutz und Wiederherstellung historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftselemente als Bestandteile der grünen Infrastruktur
  • Anlage und Aufwertung naturnaher Biotope und Landschaftselemente in urbanen Bereichen

Das fördern wir nicht

  • Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungsausgaben (Personal- und Sachausgaben), die der Zuwendungsempfänger auch ohne das geförderte Projekt gehabt hätte, Eigenleistungen, Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, die nach UStG als Vorsteuer abziehbar ist.

Wen fördern wir

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Trägerschaften der Naturparke, Verbände, Stiftungen, Vereine
  • Unternehmen, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Unsere Förderleistungen

  • Förderung aus EFRE-Mitteln mit maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.
  • Bei Gebietskörperschaften mindestens 10.000 Euro, bei sonstigen Zuwendungsempfangenden mindestens 5.000 Euro. Zusätzlich: Mindestfördersatz von 25% (bei einer Förderung über 100.000 Euro kann der Fördersatz darunter liegen)
  • Förderfähig sind Ausgaben für Planung, Personal, Beschaffung, Herstellung; Bau-/Baunebenkosten, Vergütung von Werkverträgen, Sachausgaben und (in begrenztem Umfang) Grunderwerb.
  • Pauschalierte Abrechnung von Personalausgaben mit Hilfe eines Standardeinheitskostensatzes

So läuft der Antrag

In diesem Förderprogramm ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

Gut zu wissen

Ob sich Ihr geplantes Projekt innterhalb der anerkannten Nationalen Naturlandschaften befindet, können Sie mit Hilfe der "Niedersächsischen Umweltkarten" herausfinden: Nationale Kulturlanschaften

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Förderberatung

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Team Umwelt und Hochschulen

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