Die Schlussabrechnung ist bis zum 30.06.2023 über das Kundenportal bei der NBank einzureichen.
Frist Vorlage Schlussabrechnung
Auf einen Blick
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder Soloselbstständiger der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes durch die COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten haben und Ihnen bereits eine Überbrückungshilfe II bewilligt wurde, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
- Gewerbliche Unternehmen und Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes
- Billigkeitsleistung bis 50.000 Euro
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Umsatzverlust in den Bezugsmonaten April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vergleichsvorjahreszeitraum durch die COVID-19-Pandemie
Wen fördern wir
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
- Soloselbständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- nicht rückzahlbare Billigkeitsleistung bis zu 50.000 Euro
- Veranstaltungswirtschaft:
… Billigkeitsleistung in Höhe von 15% der Umsatzverluste von April bis Dezember 2020 gegenüber zum Vorjahr für die ersten 100.000 Euro
… Billigkeitsleistung in Höhe von 10% für darüberhinausgehende Verlustbeträge - Schaustellergewerbe:
… Billigkeitsleistung in Höhe von 7,5% der Umsatzverluste von April bis Dezember gegenüber zum Vorjahr und in Höhe von 20% der in diesen Monaten des Jahres fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen oder
… Billigkeitsleistung in Höhe von 15% der Umsatzverluste von April bis Dezember 2020 gegenüber zum Vorjahr für die ersten 100.000 Euro und in Höhe von 10% für darüberhinausgehende Verlustbeträge