Weiterbildungsprämie

Hinweis zur Antragsstellung

Eine Antragsstellung ist bis zum 31. Oktober 2024 möglich.

Auf einen Blick

Sie haben Ihre Industrie- oder Fachmeisterprüfung erfolgreich bestanden? Dann belohnen Sie sich dafür mit 1.000 Euro belohnen.

  • Prämie in Höhe von 1.000 Euro
  • Für erfolgreich absolvierte Industrie- oder Fachmeisterprüfungen zwischen dem 01.07.2020 und 31.10.2024
  • Die Weiterbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Für Ihre bestandene Industrie- oder Fachmeisterprüfung erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 1000 Euro.

Das fördern wir

  • Die erfolgreiche Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeisterin und Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, welche zwischen dem 01.07.2020 und 31.10.2024 bestanden wurde (maßgeblich ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses).

Wen fördern wir

Industrie- und Fachmeisterinnen und Industrie- und Fachmeister, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben.

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Nicht rückzahlbare Weiterbildungsprämie (freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch) in Höhe von 1.000 Euro
  • Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
  • Die Prämie wird nur einmal pro Person gewährt.

Unsere Bedingungen:

  • Die Prämie wird nur gewährt, sofern für denselben Abschluss nicht schon eine Förderung eines anderen Bundeslandes beantragt oder gewährt wurde.
  • Die Weiterbildungsprämie wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Industrie- oder Fachmeisterabschluss im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich gewährt, die Ihre Prüfung erfolgreich ab dem 1. Juli 2020 bestanden haben. Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen der 31.10.2024 (Ausschlussfrist).
  • Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses den Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf die Weiterbildungsprämie stellen Sie bitte nach erfolgreich bestandener Meisterprüfung über das Kundenportal der NBank. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.

  • Antrag Weiterbildungsprämie

Zusätzlich benötigte Dokumente in elektronischer Form (z.B. PDF/GIF)

  • Meisterprüfungszeugnis
  • Erweiterte Meldebescheinigung (bei Hauptwohnsitz in Niedersachsen). Die Bescheinigung darf nicht älter sein als das Meisterprüfungszeugnis
    oder
    (bei Hauptwohnsitz außerhalb Niedersachsens). Dazu ist die auf der Homepage der NBank hinterlegte Vorlage zu nutzen. Die Bescheinigung darf nicht älter sein als das Meisterprüfungszeugnis.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie den Antrag und alle erforderlichen Anlagen ausschließlich in elektronischer Form über das Kundenportal ab.

Diese Richtlinie tritt zum 1. Juli 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Oktober 2024 möglich.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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