Die Antragstellung kann voraussichtlich ab dem 20.07.2022 erfolgen.
Der Antragstichtag ist der 31.08.2022. Bis dahin muss der Antrag bei der NBank postalisch vorliegen.
Hinweis
Auf einen Blick
Das Programm fördert Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und –nutzung.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90%
- Die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt je nach Maßnahmeart zwischen 300.000 EUR und 500.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Grundlagenarbeit zum Umgang mit der Ressource Wasser unter Berücksichtigung des durch den Klimawandel zu erwartende Veränderungen
- Erstellung von Konzepten, Machbarkeitsstudien und Planungen zur Nutzung von Gewässern oder zum Schutz der Wasserressourcen
- Umsetzung von Konzepten zur Wasserbewirtschaftung durch Investitionen zurAnpassung der Wasserbewirtschaftung an den Klimawandel
Das fördern wir nicht
- Vorhaben außerhalb Niedersachens
- Antragstellende mit Dienst- und Betriebssitz außerhalb Niedersachsens
- Vorhaben bei denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (Kompensationsmaßnahmen)
- Maßnahmen, die bereits eine Förderung nach anderen Programmen erhalten
- Vorhaben, bei denen der Nutzen für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung nicht im Vordergrund steht und für die auf Grund Ihrer anderen Zielrichtung speziellere Förderrichtlinien vorhanden sind
Wen fördern wir
- Kommunale Gebietskörperschaften, Körperschafte und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen, denen die öffentliche Wasserversorgung,Trinkwassergewinnung oder Abwasserentsorgung obliegt
- Zusammenschlüsse der vorgenannten Institutionen und/oder Unternehmen
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss zwischen 50% und 90% der zuwendungsfähigenGesamtausgaben
Unsere Bedingungen:
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt
- Förderanträge müssen je nach Maßnahmeart ein Mindespunktziel von 60 oder 100Punkten erreichen
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.