Auf einen Blick
Wenn Sie in den niedersächsischen Seehäfen oder in der Küstenregion im Hinblick auf die Offshore-Windenergie Infrastrukturen ausbauen oder Innovationen durchführen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Zudem kann die Vernetzung von Forschung / Entwicklung, Produktion und Anwendung maritimer Techniken unterstützt werden. Mit dem Förderprogramm werden die Wirtschaftsstruktur gestärkt sowie regionales Wirtschaftswachstum und Beschäftigung generiert.
- In den Seehäfen: Kapazitäten für Offshore-Windenergie
- In der Küstenregion: neuartige Schiffstypen, innovative Antriebskonzepte und innovative Elemente für die Offshore-Windenergie; Vernetzung von Forschung / Entwicklung, Produktion und Anwendung maritimer Techniken
- Zuschuss grundsätzlich bis zu 50 %
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- In den niedersächsischen Seehäfen: Ausbau der Kapazitäten im Hinblick auf die Offshore-Windenergie (insb. Errichtung moderner Produktions-, Montage-, Transport- und Umschlagkapazitäten)
- In der niedersächsischen Küstenregion:
… Entwicklung und erstmalige Fertigung neuartiger Schiffstypen (z.B. Offshore-Versorger) und innovativer Antriebskonzepte
… Erforschung und erstmalige Produktion innovativer Elemente für die Offshore-Windenergie (z.B. Gründungsstrukturen, Rotorblätter, Generatoren)
… Vernetzung von Forschung / Entwicklung, Produktion und Anwendung maritimer Techniken in der Küstenregion
Wen fördern wir
- Unternehmen aus den Bereichen Hafenbetrieb, Hafeninfrastruktur und Hafenumschlag
- Unternehmen, die in den Bereichen Entwicklung / Produktion / Vernetzung der maritimen Verbundwirtschaft oder der Offshore-Windenergie tätig sind
Unsere Förderleistungen
Bedingungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Grundsätzlich bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Zuschuss mindestens 100.000 Euro, maximal 4 bzw. 5 Millionen Euro (je nach Fördergegenstand)
- Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
- Das Führen eines Bautagebuchs stellt eine verpflichtende Auflage nach Ziffer 2.2.9 der NBest-BauL dar. Bei Nichteinhaltung wird im Rahmen der Ermessensausübung eine pauschale Kürzung in Höhe von 1 % der Planungsausgaben veranlasst.
Voraussetzungen
- Rechtzeitige Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden. - Qualität der Maßnahme
Die Maßnahme muss in dem zugrundeliegenden Scoring-Verfahren entsprechend hohe Punktzahlen erreichen. Insbesondere sind Qualitätskriterien im Hinblick auf den Beitrag zur Förderung der Offshore-Windenergie bzw. den Innovationsgehalt und die Nachhaltigkeit des Vorhabens sowie die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen und die regionale Bedeutsamkeit nachzuweisen. - Nachweise
Es sind mehrere Nachweise zu erbringen, z.B. zur gesicherten Gesamtfinanzierung. - Weitere Voraussetzungen
Die zuvor aufgelisteten Punkte sind nicht abschließend. Im Rahmen der Antragsberatung werden individuelle Voraussetzungen für die jeweilige Maßnahme besprochen.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.